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Hallo, bin das erste mal hier.Ich habe nach einer Info zur Dienstreise gesucht.Da unserem Chef aufgestossen ist, das wir im selben Ortsbereich über 8 Stunden die Verpflegungspauschale kassieren, soll die Verpflegungspauschale erst ab 100Kilometer von der Arbeitsstelle greifen.Soweit ich gefunden habe gibt es das nicht. Dienstreise =außerhalb des Wohnorts b.z.w. der Arbeitsstätte. gibt es dafür rechtliche Grundlagen?
Wäre für einen Hinweiß dankbar, muß ja vom Betriebsrat abgesegnet werden und müssen darüber diskutieren.
bei uns wird Dienstreise so definiert: Eine Dienstreise im Sinne dieser Reiseordnung ist jede geschäftlich veranlasste, mit Zustimmung des zuständigen Vorgesetzten durchgeführte Reise. Das Zustimmungsverfahren wird bereichsintern festgelegt. Nun, was ist also eine Reise: dies wird bei uns nicht näher ausgeführt. Da unser Ort aber relativ klein ist, kommt also eine "Reise" innerhalb des Ortes nicht in Betracht. Die nächste größere Ortschaften liegen ca. 10 - 15 km entfernt. Da wir dort ebenfalls "angesiedelt" sind, wurde dies früher als Dienstgang definiert. In der Zwischenzeit gibt es diesen Begriff nicht mehr. Solche Dienstgänge sind nun m.W. ebenfalls Dienstreisen. Vielleicht hilft Dir das weiter. LG/heelium
Eine Dienstreise ist ein Ortswechsel einschließlich der Hin- und Rückfahrt aus Anlass einer vorübergehenden Auswärtstätigkeit, wenn der Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und seiner regelmäßigen Arbeitsstätte entfernt beruflich tätig wird. Seit 1996 ist das Vorliegen einer Dienstreise nicht mehr davon abhängig, dass der Arbeitnehmer in einer bestimmten Mindestentfernung von der Wohnung oder regelmäßigen Arbeitsstätte tätig wird. Damit hängt auch die Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen seit 1996 nur noch von der Abwesenheitsdauer ab. Zu den steuerlichen Vergünstigungen siehe § 9 EStG in Verbindung mit R 37 - 40 LStR .