Hallo liebe BR-Kollegen,
habe mit der Suche nichts passendes gefunden. Ich brauche euren Fachrat:
Ein Kollege ist an mich heran getreten, da er kündigen will und sich gerade ein wenig unsicher ist, welche Kündigungsfrist jetzt gilt.
Kurz vorweg: Bei uns gibt es keinen Tarifvertrag, alles Einzelverträge.
Der Kollege ist seit 7 Jahre und ein paar Monaten bei uns.
In seinem Vertrag steht, dass er mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende kündigen kann. Ein weiterer Nebensatz macht ihm aber Sorgen. Darin steht, dass die bei längerer Betriebszugehörigkeit vom AG einzuhaltenden gesetzlichen Kündigungsfristen auf für den AN gelten, wenn dieser selber kündigt. In seinem Fall wäre das dann 2 Monate zum Quartalsende.
Ich bin mir in der Sache sehr unsicher, welche Frist gilt, würde aus Sicherheitserwägungen die längere favorisieren. Ein BR-Kollege, der schon seit 12 Jahren dabei ist, meint, es gelte die für den AN günstigere Kündigungsfrist, also 6 Wochen.
Hat meine BR-Kollege recht? Wenn ja, dann wäre das für den Kollegen ideal, da der nämlich gerne zum Jahresanfang den neuen Job antreten möchte und nicht erst im April.
Freue mich auf Aufklärung.