100% Schwerbehinderungsgrad

  • Hallo,ein MA mit eine 100% Schwerbehinderungsgrad hat gesetzlich Anspruch auf mehr Ulaubstage im Jahr ? Wenn ja, wieviele tage und wo kann ich das lesen/finden ?! Und wie sieht’s aus mit dem Pausen, darf er längere Arbeitspausen machen ?
    VIELEN DANK.

  • Ab einem Grad der Behinderung von 50 gilt man als schwerbehindert, auf Antrag auch ab einem GdB von 30. Für Schwerbehinderte gibt es 5 Tage Zusatzurlaub (§125 SGB IX). Sie müssen auch keine Mehrarbeit leisten (§124).
    Die Vereinbarung von zusätzlichen oder längeren unbezahlten Pausen ist abhängig von den betrieblichen Gegebenheiten möglich, siehe §81(4) Nr.4 SGB IX

    Weitere Ansprüche und Hilfen (auch für den Arbeitgeber!) könnt ihr beim Integrationsamt in Erfahrung bringen.

  • Hallo petrus,

    das hier
    "auf Antrag auch ab einem GdB von 30."
    ist einfach nur falsch.

    Bei einem GdB von 30 oder 40 kann man als AN oder Arbeitssuchender einen Gleichstellungsantrag stellen. Wird diesem Antrag stattgegeben, ist man im wesentlichen wie ein sbM zu behandeln - allerdings mit Ausnahmen (Zusatzurlaub, Renteneintritt)

  • Hallo whoepfner,

    dass der Zusatzurlaub für Gleichgestellte nicht gilt, war mir neu. Wieder was gelernt - und Asche auf mein Haupt :oops:

    Off Topic: Glückwunsch zum Tarifabschluss! Und weil Du jetzt Deine 15er nicht mehr im Depot lassen musst, steh ich nicht mehr so lang im Stau :)

  • Hallo Petrus,

    Danke für den Glückwunsch. Das war auch ein hartes Stück Arbeit für uns in der Landestarifkommission. 30 Std. Verhandlungen innerhalb von 4 Tagen.
    Und wenn Du die Berichterstattung in der Landesschau verfolgt hast, hast Du mich auch ein paar Mal live und in Farbe sehen können...:roll:
    Und gegen Stau gibt es ein zuverlässiges Mittel - zumindest außerhalb von Tarifauseinandersetzungen >>> ÖPNV ! :wink:

  • Zitat von whoepfner :


    Und wenn Du die Berichterstattung in der Landesschau verfolgt hast, hast Du mich auch ein paar Mal live und in Farbe sehen können...:roll:

    Hallo Wolfgang, sind die Autogrammkarten denn schon gedruckt? :D

    Herzlichen Glückwunsch und Gruß
    Kokomiko

  • Zitat von whoepfner :

    Und gegen Stau gibt es ein zuverlässiges Mittel

    Hallo Whoepfner,

    herzlichen Glückwunsch zum neuen TV. Wir hoffen alle, dass er auch gut geworden ist.

    Mit Bus und Bahn ohne Stau. Das geht. In Berlin und teilweise in Hamburg Fahrspuren nur für Busse.

    Gruß Berny

  • Hallo:

    Kokomiko: Ich kam noch nicht zur Druckerei wg. Autogrammkarten, da ich vor lauter Füsseküssen der Kollegen kaum noch laufen konnte :roll:

    Berny: Busfahrspuren sind durchaus auch außerhalb Berlins und Hamburgs bekannt :wink:

    Wenn es jemanden aus dem ÖD interessiert: Wir haben durchaus ein Arbeitgeber (KAV/VKA)-Tabu "geknackt". Es gibt bei uns neben dem vollen Urlaubsgeld ab sofort wieder 100% Weihnachtgeld (vom vollen Lohn, nicht nur Tabellenentgelt):
    https://bawue.verdi.de/pressem…51-11e1-7ac0-001ec9b03e44
    wie hart der mehr als 3-monatige Arbeitskampf war, zeigt die Tatsache, daß es in Stuttgart zum ersten Mal in der Bundesrepublik während Flächentarifverhandlungen zu einer Aussperrung kam:
    http://www.jungewelt.de/2011/10-27/059.php

    "Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt"

  • Zitat von whoepfner :


    wie hart der mehr als 3-monatige Arbeitskampf war, zeigt die Tatsache, daß es in Stuttgart zum ersten Mal in der Bundesrepublik während Flächentarifverhandlungen zu einer Aussperrung kam


    Leider wurde das in der hiesigen Presse den bösen Streikenden angelastet, das nichts mehr ging, weil die "arme SSB aus Besorgnis um die Sicherheit der Fahrgäste..." Das Wort Aussperrung hab ich vergeblich gesucht...
    Und das mit dem "Staufrei dank ÖPNV" (zumindest, wenn kein Arbeitskampf ist) nützt mir leider nix, da diverse Landkeise im Einzugsbereich entweder keinem oder einem anderen Tarifverbund angehören. 3x Umsteigen mit drei verschiedenen Tickets wäre da noch das kleinere Übel. Aber Vertakten von Bussen und Bahnen? Und das noch über Landkreisgrenzen hinaus? Aber wenn ich der hiesigen Presse glauben darf (schon wieder :!: ) wird das mit S21 ja alles besser...
    :arrow: Zum Glück hat Petrus schon seinen Heiligenschein und muss nicht mehr glauben, um selig zu werden :wink:

  • Zitat von Petrus :

    Aber Vertakten von Bussen und Bahnen? Und das noch über Landkreisgrenzen hinaus?

    Hallo Petrus,

    das scheint in ganz Deutschland ein Problem zu sein. Auch hier im Norden ist es nicht einfach die richtigen Takte über Landesgrenzen hinzubekommen. Manchmal scheitert es schon an den Kreisbezirken.

    Gruß Berny

  • Die Anzahl der Tage an Zusatzurlaub hängt von der Anzahl der Arbeitstage/Woche ab.
    5 AT/Woche = 5 Tage Zusatzurlaub/Jahr
    4 AT/Woche = 4 Tage Zusatzurlaub/Jahr
    usw.

    Bei unterjähriger Schwerbehinderten Anerkennung bekommt man auch nur Anteilsweise Zusatzurlaub: also 5/12*x Monate. Halbe Tage werden aufgerundet.

    "Sie müssen auch keine Mehrarbeit leisten (§124)".
    Das ist so nicht richtig:

    Schwerbehinderte Menschen und ihnen (von der Agentur für Arbeit) Gleichgestellte sind auf Verlangen von Mehrarbeit freizustellen (Ausnahme Notarbeit i.S. von §14 und 15 ArbZG).
    Neben Arbeitern und Angestellten können auch Beamte Freistellung von Mehrarbeit verlangen. (§72 BBG oder dementsprechende länderrechtliche Regelungen)

    Der Anwendungsbereich ist auf zu leistende Mehrarbeit beschränkt. Die Vorschrift gibt den schwerbehinderten Arbeitnehmern nach allgemeiner Auffassung kein Recht, Sonn- oder Feiertagsarbeit bzw. Nachtarbeit und Bereitschaftsdienst generell abzulehnen.

    Ordnet der Arbeitgeber Mehrarbeit an, hat der schwerbehinderte Arbeitnehmer sie grundsätzlich zu leisten, sofern er nicht rechtzeitig eine Befreiung von der Mehrarbeit (gemäß §124 SGB IX) verlangt hat. Der § 81 Abs. 4 SGB IX ist hierbei aber ggf. auch zu beachten und anzuwenden.

    Voraussetzungen
    Der Arbeitgeber kann Mehrarbeit anordnen, soweit dies arbeitsvertraglich, durch Betriebsvereinbarung oder aufgrund des Tarifvertrages zulässig ist.
    Diese Anordnung bedarf aber trotzdem der Zustimmung
    - des Betriebsrats gem. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG oder
    - des Personalrates.
    - die Schwerbehindertenvertretung ist nach §95 zu beteiligen.

    Und folgende Urteile gibts dazu auch noch:
    BAG 03.12.2002 - 9 AZR 462/01
    BAG AZ 9 AZR 462/01 vom 3.12.2003


    Gruß
    Basti

  • Team-ifb

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