Hallo,
unser AG verlangt dass in der gesamten Produktion Sicherheitsschuhe getragen werden.
Dazu habe ich ein paar Fragen:
1. Wie sieht es da mit Mitbestimmungsrecht durch den BR aus?
2. Welche Rolle spielt dabei die Gefährdungsbeurteilung, wie z.B. "Flurförderfahrzeuge in der Produkton" und daraus abgeleitet Massnahmen?
3. Macht es Sinn dazu eine BV mit dem AG aufzustellen, in der die Bereiche an denen Sicherheitschuhe getragen werden dürfen (müssen) festgelegt sind? Und wie verhält es sich dann wieder damit zu Frage 2, oder schlägt eine Gefährdungsbeurteilung eine BV? Also muss ich die BV immer an die Gefährdungsbeurteilung anpassen?
Vielen Dank
Gruß
Basti