Tragen von Sicherheitsschuhen

  • Hallo,

    unser AG verlangt dass in der gesamten Produktion Sicherheitsschuhe getragen werden.
    Dazu habe ich ein paar Fragen:
    1. Wie sieht es da mit Mitbestimmungsrecht durch den BR aus?
    2. Welche Rolle spielt dabei die Gefährdungsbeurteilung, wie z.B. "Flurförderfahrzeuge in der Produkton" und daraus abgeleitet Massnahmen?
    3. Macht es Sinn dazu eine BV mit dem AG aufzustellen, in der die Bereiche an denen Sicherheitschuhe getragen werden dürfen (müssen) festgelegt sind? Und wie verhält es sich dann wieder damit zu Frage 2, oder schlägt eine Gefährdungsbeurteilung eine BV? Also muss ich die BV immer an die Gefährdungsbeurteilung anpassen?

    Vielen Dank

    Gruß
    Basti

  • Zitat von Basti :


    1. Wie sieht es da mit Mitbestimmungsrecht durch den BR aus?


    Ich würde ja den §87 Abs.1 Nr.7 BetrVG zücken.

    Zitat von Basti :

    2. Welche Rolle spielt dabei die Gefährdungsbeurteilung, wie z.B. "Flurförderfahrzeuge in der Produkton" und daraus abgeleitet Massnahmen?


    Ein Sicherheitsschuh muss natürlich den Anforderungen an den jeweiligen Gefährdungsbereich genügen. Welcher Sicherheitsschuh in welchem Bereich zu tragen ist, ist durch die BG vorgegeben.
    Siehe z.B. hier: http://www.bgdp.de/pages/service/download/medien/350.pdf

    Zitat von Basti :

    3. Macht es Sinn dazu eine BV mit dem AG aufzustellen, in der die Bereiche an denen Sicherheitschuhe getragen werden dürfen (müssen) festgelegt sind?

    Es sollte m.E. nicht versucht werden, diese Dinge per BV regeln zu wollen, das kann nur schief gehen. Eine BV könnte aber z.B. regeln, dass ein AN pro Jahr Anspruch auf x Schuhe der Preiskategorie X hat usw..

    Habt Ihr keinen Arbeitsschutzausschuß?

  • Danke erst mal.

    Doch wir haben soger zwei AS-Ausschüße: 1. den geforderten und 2. noch einen vom BER.
    ersteres fordert und unserer ist absolut dagegen.
    Ich bin mir aber nicht sicher, ob wir damit nicht gegen ne wand fahren... weil ich denke dass wenn das durch ne Gefährdungsbeurteilung abgeklärt ist, weiß ich nicht ob wir das einfach stoppen können?

  • Hallo.

    Zitat von Basti :

    1. Wie sieht es da mit Mitbestimmungsrecht durch den BR aus?

    Die Frage ist so nicht zu beantworten. Wenn und insoweit der AG einen Gestaltungsspielraum hat, ob und wie Sicherheitsschuhe zu tragen sind, hat der BR Mitbestimmung nach § 87 I Nr 7 BetrVG. Hat der AG dagegen keinen Spielraum, weil er Vorgaben 1:1 umsetzen muss, gibt es auch keinen Raum für Mitbestimmung.

    Zitat von Basti :

    2. Welche Rolle spielt dabei die Gefährdungsbeurteilung, wie z.B. "Flurförderfahrzeuge in der Produkton" und daraus abgeleitet Massnahmen?

    Meinst Du hier wirklich die "Gefährdungsbeurteilung" nach http://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__5.html? Bei deren Erstellung hätte der BR ebenso Mitbestimmung (siehe BAG 1 ABR 13/03 und 1 ABR 4/03).

    Ich denke jedoch, nein, Du zielst hier doch eher auf eine BG-Vorschrift ab. Und da gilt das, was ich oben geschrieben habe: Lässt diese dem AG Gestaltungsspielräume, so besteht innerhalb dieses Rahmens Mitbestimmung. Ich gehe aber mal davon aus, dass BG-Vorschriften bzgl. Sicherheitsschuhen allzu viele Spielräume nicht lassen. Und ich stelle mir auch die Frage, warum der BR sich gegen Maßnahmen aussprechen sollte, die die Sicherheit erhöhen?

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • vermutlich ereilt Basti ein bekanntes Dilemma. Die Kolleginnen und Kollegen wollen die Sicherheitsschuhe nicht anziehen, weil zu schwer, zu unbequem, zu unschön und überhaupt kann man im Sommer viel besser mit Sandalen laufen. Helfen tut da meines Erachtens nur viel Überzeugungsarbeit. Stoppen - ist da nicht wirklich eine Option, denn schließlich geht es um die Sicherheit.

  • Richtig, das ist genau das Argument, zu warm, zu schwer, hilft sowieso nicht...
    Ich bin da leider ein bißchen anderer Meinung: jeder Unfall der verhindert, bzw. jeder Verletzung die vermieden werden kann, ist eigentlich schon unbezahlbar.
    Erst mal Danke für die Tips, das mit der BV, wenns denn eine werden soll, werde ich auch einspielen, also keine Beschränkung auf bestimmte Arbeitsplätze sondern eben Ersatz/Reinigung...

  • Zitat von Basti :


    Richtig, das ist genau das Argument, zu warm, zu schwer, hilft sowieso nicht...


    Ich kann mich dunkel erinnern, dass das die Argumente gegen die Einführung der Helmpflicht auf dem Motorrad waren. Wenn Dich so ein netter Herr in grün oder neuerdings in blau allerdings anhält, nützt dir diese Argumentation nix. Gesetz ist Gesetz - neben anderem Ungemach ist Dir der Vermerk in deiner Akte in Flensburg sicher.
    Und ähnlich bei den Sicherheitsschuhen: Gesetz ist Gesetz - der Vermerk in deiner Akte beim Personalwesen (vulgo: Abmahnung) ist Dir sicher.

    Soweit zum "ob" - da ist die Mitbestimmung vermutlich recht dünn.
    Also kümmert Euch eher darum, dass die Teile so luftig und leicht wie für die Sicherheitsklasse möglich sind (in S1 gibt es auch Sandalen, in S2 zumindest Goretex). Und darum dass die MA eine ausreichende Anzahl bekommen (dann können die auch mal auslüften)

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.