hallo,
bin neue hier. Einen Gruss in die Runde.
Wie man hier und da so liest, können Kündigungen angeblich bereits an der ordnungsgemässen Anhörung des BR scheitern und dafür gebe es hohe Annforderungen.
Als Beispiel habe ich mit mal diesen Ratgeber durchgelesen, der offensichtlich für Arbeitgeber gedacht ist. Muss ja nicht das Schlechteste sein.
http://www.arbeitsrecht-manage…=13&backPID=22&tt_news=64
"Zu den Angaben zur Person des zu kündigenden Arbeitnehmers gehören: Alter, Familienstand, Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder, Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Arbeitsbereich, in dem der Arbeitnehmer eingesetzt ist. Diese Daten sind für den Betriebsrat unverzichtbar, da sie in jedem Kündigungsfall für die Interessenabwägung erheblich sind. Auch ein dem Arbeitgeber bekannter Sonderkündigungsschutz zählt dazu. Insbesondere in größeren Betrieben sollte stets sorgfältig geprüft werden, ob der zu kündigende Arbeitnehmer einen Sonderkündigungsschutz genießt. Einige Sonderkündigungsschutzrechte, wie z.B. die eines Immissionsschutzbeauftragten oder eines Abfall- und Gewässerschutzbeauftragten, werden nämlich häufig übersehen. "
Wenn im Anhörungsschreiben steht, der AN haben zwar einen besonderen bzw. nachwirkenden Kündigungsschutz wegen seiner Wahlbewerbung zur BR-Wahl, aber nicht erwähnt, dass er auch gleichzeitig nachwirkenden Küschutz als Wahlvorstand hat, ist die Òrdnungsmässigkeit der Anhörung dann schon geschenkt oder ist das unerheblich?
Vielen Dank für Eure Meinungen.