Hallo,
wir möchten demnächst vom BR aus wieder eine Betriebsbegehung machen.
Habe mal irgendwo gelesen, dass man diese dem AGe mitteilen sollte - habe aber in den Gesetzestexten und Kommentaren nichts dazu gefunden. Will mich nur absichern und gewappnet sein, nicht das es zu Konfrontationen kommt.
Liege ich richtig damit, dass wir den Betrieb normal -unter Einhaltung der üblichen Sicherheitsvorschriften- begehen dürfen? §80 BetrVG... Habe in den Beckschen Kommentaren diesen Hinweis gefunden: Nach dem Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit sollte der BR dem AG den Grund für die Betriebsbegehung in allg. Form angeben (LAG N 18. 10. 1993 DB 1994, 52). (Muss jedoch dazu sagen, dass seitens des AGe immer mal wieder Begehungen durchgeführt werden, zu denen der BR nicht hinzugezogen wird... bei den "normalen" Arbeitsschutzbegehungen sind wir dabei)