Betriebsbegehung

  • Hallo,

    wir möchten demnächst vom BR aus wieder eine Betriebsbegehung machen.

    Habe mal irgendwo gelesen, dass man diese dem AGe mitteilen sollte - habe aber in den Gesetzestexten und Kommentaren nichts dazu gefunden. Will mich nur absichern und gewappnet sein, nicht das es zu Konfrontationen kommt.

    Liege ich richtig damit, dass wir den Betrieb normal -unter Einhaltung der üblichen Sicherheitsvorschriften- begehen dürfen? §80 BetrVG... Habe in den Beckschen Kommentaren diesen Hinweis gefunden: Nach dem Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit sollte der BR dem AG den Grund für die Betriebsbegehung in allg. Form angeben (LAG N 18. 10. 1993 DB 1994, 52). (Muss jedoch dazu sagen, dass seitens des AGe immer mal wieder Begehungen durchgeführt werden, zu denen der BR nicht hinzugezogen wird... bei den "normalen" Arbeitsschutzbegehungen sind wir dabei)

  • Du hast es schon selbst beantwortet. Hast ja auch schon ein Urteil dazu.
    Jetzt schauen wir uns doch die Praxis an: wenn ich irgendwo durchgehe und diverse Misstände feststelle, bin ich zum Handeln durch §80 Abs1 Nr1 und 9 aufgefordert. Oder will ich dem AG jedesmal meinen Weg zur Kantine durch die Werkstätten mitteilen?
    Die Begehungen des AG kann ich nicht bemängeln, die muss er aus der Verpflichtung der §§ 3-10 ASchG durchführen.

  • Team-ifb

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