Überlastungsanzeige außerhalb von Pflegeberufen?

  • Hallo zusammen,

    ich habe vor einiger Zeit im Forum etwas über eine Überlastungsanzeige gelesen.
    Soweit ich im Internet nachgeforscht habe, scheint diese hauptsächlich in
    Pflegeberufen Anwendung zu finden, ich habe bisher kein Beispiel aus einem
    anderen Bereich gefunden.

    Habt ihr da Erfahrungen?

    Wir sind in der EDV-Dienstleistung tätig und unser Team ist zur Zeit nur halb besetzt, da der AG mit seinen Gehaltsvorstellungen keine neuen Mitarbeiter findet. Die Arbeit der fehlenden Mitarbeiter wird zur Zeit vom Team miterledigt, was zum einen vom Zeitrahmen zu ernormen Überstundenständen führt,
    zum Anderen müssen aber auch Aufgaben erledigt werden, für die die Mitarbeiter einfach nicht qualifiziert sind, was zu zusätzlichem Stress führt.

    Die Mitarbeiter klagen über Kopfschmerzen, Konzentrationsproblemen und der Krankenstand ist sehr hoch, was ’natürlich’ auch auf die restlichen Mitarbeiter zurückfällt.

    Kann eine Überlastungsanzeige auch in unserer Branche etwas bewirken oder ist sie hierfür nicht geeignet? Zumindest gefährden wir nicht Gesundheit und Leben anderer, sondern "nur" unser eigenes...

    Danke schonmal für eure Meinungen...
    Togego

  • Hallo Togego,

    die Überlastungsmeldungen sind m.E. nicht branchenabhängig.
    Siehe hierzu ArbSchG § 1 Abs.1 Satz 2 : Es (dieses Gesetz) gilt in allen Tätigkeitsbereichen…. Kommentar in Klammern und Fettung von mir.

    Die Überlastungsmeldungen selbst sind dann in § 15 ff festgelegt.
    Hier findest Du auch Hinweise auf Einschaltung des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit.

    Gruß
    Wolle

  • Hallo.

    Zitat von Togego :

    Kann eine Überlastungsanzeige auch in unserer Branche etwas bewirken oder ist sie hierfür nicht geeignet?

    Sie ist absolut geeignet.

    Nicht nur aus Selbstschutz der AN, sondern m.E. auch aus den arbeitsvertraglichen Nebenpflichten der AN heraus, denn eine solche dauerhafte Überlastung gefährdet natürlich auch Arbeitsergebnisse.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo, wir haben für unseren ganzen Betrieb Gefährdungsanzeigen.

    Nennt das von Anfang an lieber so, denn "Überlastungsanzeige" ist kein geschützter Begriff und führt nach unserer Erfahrung dazu, dass sich Mitarbeiter ungern als "überlastet" bezeichnen und dann eben auch zu wenige schreiben.

    Zudem soll sie ja laut Gesetz den Arbeitgeber auf MÖGLICHE Gefahren für Mitarbeiter, Arbeitsmittel, Abläufe und Kunden hinweisen- welche nicht zwangsläufig eintreten müssen-aber die Gefahr besteht eben auf Grund von Unterbesetzung etc..... Deshalb hat sich der Titel bei uns bewährt. Zudem kann der Arbeitgeber keine "unangenehmen" MItarbeitergespräche nach dem Motto"wenn sie sich überlastet fühlen lieber Mitarbeiter-liegt das dann nicht hauptsächlich an Ihnen-ihr Kollege hat ja nichts geschrieben" etc....führen.

    Wir haben für alle Abteilungen Vordrucke erstellt, damit die Mitarbeiter einfach nur noch ankreuzen müssen. Aber eine kleine Mail an den AG-CC an den BR- genügt natürlich auch. Koppelt der Arbeitnehmer noch eine Beschwerde an den Sachverhalt, muss der Arbeitgeber-erkennt er diese Beschwerde an- für Abhilfe sorgen. Der Betriebsrat muss darauf hinwirken, dass der AG dies tut.

    Mit einer Gefahrenanzeige verschafft sich der Mitarbeiter aber seine "Versicherung", dass er -kommt es eben zu einer blöden Situation- den AG darauf hingewießen hat, dass dieser Zustand eintreffen könnte. Also das einzige sinnvolle Mittel sich aus der Haftung und der Abmahn-zone zu nehmen. Der Arbeitgeber kann nicht zustimmen oder ablehnen. Er sollte es als nützlichen Hinweis sehen, denn er kann ja nicht überall vor Ort sein. So sieht das zumindest der Gesetzgeber.

    Unabdingbar und laut Gesetzgeber ist die Gefährdungsanzeige ein MUSS für jeden Mitarbeiter!!! Beschwerde ist freiwillig:)

    PS. Oft ist es ein langer Weg, Mitarbeiter dafür zu sensibilisieren-je nach Branche. Aber durchhhalten ist wichtig.

    Liebe Grüße und viel Erfolg

  • Hallo zusammen,

    der AG ist sogar verpflichtet bei hohen Belastungen eine Gefahr für die Gesundhei anzuzeigen.

    ArbSchG § 16 (1) Besondere Unterstützungspflichten: "Die Beschäftigten haben dem Arbeitgeber oder dem zuständigen Vorgesetzten jede von ihnen festgestellte unmittelbare erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit sowie jeden an den Schutzsystemen festgestellten Defekt unverzüglich zu melden."

    Eine besondere Belastung durch zu wenig Personal und daraus resultierender Beanspruchung führt zu Gefährdungen der Gesundheit (Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung). Folgen hierraus können geringere Leistungsfähigkeit bis hin zu Krankheiten sein die auch dem AG unnötige Kosten verursacht.

    Hier ist aber zu beachten,dass es stark von der Person abhängt, was Mitarbeiter A belastet tut Mitarbeiter B vielleicht sogar gut. Das macht die ganze Sache auch so kompliziert

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.