Brauchen wir einen Beschluss?

  • Hallo liebe Betriebsräte,

    ich habe folgende Frage:
    Eine Mitarbeiterin unseres Unternehmens hat sich in ihrer Angelegenheit an einen Anwalt gewendet.
    Der BR ist nun von dem Anwalt angeschrieben worden, ebenso unsere Personalabteilung. Wir konnten in diesem Fall nur begleitend tätig werden.
    Der Anwalt bittet um Antwort unsererseits und um Mitteilung, wie wir die Mitarbeiterin unterstützen wollen.
    Brauchen wir für das Antwortschreiben einen Beschluss unseres BR-Gremiums? Meiner Meinung nach ja, aber alle anderen sagen nein.
    Gerichtet war das Schreiben an unsere Vorsitzende. Sie ist ja zur Entgegennahme berechtigt. Kann Sie jedoch ohne Beschluss einfach antworten?

    Vielleicht hat der eine oder andere von Euch da mehr Erfahrung. Für uns ist es das erste Mal. :)

    Beste Grüße
    Lena

  • Hallo Zuarin,

    da der/die BRV den BR nach aussen vertritt, ist m.E. ein Beschluss notwendig. Bei der Beschlussfassung gibt es dann 2 Möglichkeiten. Entweder man vertraut dem BRV und beschliesst, der BRV möge eine Antwort an den Anwalt formulieren und diese auch versenden (halte ich persönlich aber nicht für so gut).
    Oder man formuliert in der BR-Sitzung einen Text, stimmt darüber ab und der BRV verschickt ihn.

    Einen Alleingang des BRV halte ich für nicht korrekt.

    Gruß
    Wolle

  • Der Vorsitzende vertritt den BR nach außen.
    Insofern darf/muss er sich mündlich und schriftlich gegenüber Dritten äußern.
    Dafür ist er gewählt und benötigt keine weiteren Beschlüsse.

    Also darf er z.B. auf dieses Schreiben antworten, dass sich der betroffene Mitarbeiter bisher nicht beim BR gemeldet hat und der BR demzufolge auch bisher nichts unternehmen konnte.
    Er darf auch mitteilen, dass er dieses Thema auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung nehmen wird und das dann im Gremium besprochen wird.

    Natürlich darf er aber nicht eigenmächtig irgendwelche Aussagen machen, die nicht durch das Gremium gedeckt sind, die also tatsächlich neue Beschlüsse des Betriebsrates erfordern.

    Ulli

  • Zitat von Ulli_P :


    Der Vorsitzende vertritt den BR nach außen.
    Dafür ist er gewählt und benötigt keine weiteren Beschlüsse.
    Ulli

    Hallo Ulli,

    bin weiterhin der Meinung, dass dies eines Beschlusses bedarf. Verweise in diesem Zusammenhang auf den § 26 Abs. 2 BetrVG, wo es heisst:
    (2) Der Vorsitzende des Betriebsrats oder im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter vertritt den Betriebsrat im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse. Fettung von mir

    Wolle

  • Zitat von Wolle :


    (2) Der Vorsitzende des Betriebsrats oder im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter vertritt den Betriebsrat im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse. [SIZE=9]Fettung von mir]

    Ich sehe da keinen Widerspruch zu meiner Ausführung - eher eine Bestätigung...

    Der BRV darf natürlich antworten ohne eine "Beschluss antworten zu dürfen".
    Er darf nur nicht den Rahmen von bereits gefassten Beschlüssen überschreiten oder Sachverhalte vorwegnehmen, die einen weiteren Beschluss benötgen.

    Ulli

  • Ohne mich festlegen zu wollen, ob ein Beschluß nötig ist oder nicht:
    aus Gründen der Rechtssicherheit, Nachprüfbarkeit und Beweisbarkeit (Protokoll) würde ich auf darauf bestehen, einen förmlichen Beschluß zugrunde zu legen.

    Ich sehe hier eine Parallele zu allen Verträgen: die meisten Verträge können durch mündliche Abrede gültig abgeschlossen werden,
    aber es erleichtert im Streitfall (für beide Seiten) die Beweisführung erheblich, wenn es ein schriftliches Dokument gibt -
    oder auf die vorliegende Frage gemünzt: wenn es einen förmlichen Beschluß gibt, der im Sitzungsprotokoll festgehalten ist.

    Grüßle
    Michael

  • Hallo Lena,

    was diese Anfrage betrifft, muss eine Antwort an den RA auf alle Fälle durch einen Beschluss gedeckt sein. Und die Kollegin muss den BR beauftragt haben, tätig zu werden!! Hat sie das getan?
    Siehe auch Kommentierungen zum § 85 BetrVG.

    Gruß
    Kokomiko

  • Danke Euch allen für die rege Diskussion.

    Der BR ist in diesem Falle schon tätig gewesen. Es gab Gespräche mit der Kollegin und BR, Gespräche mit HR und BR wegen ihres Falles und ich glaube auch HR/BR/Kollegin (dauert schon anderthalb Jahre der Fall). Auch die SBV war/ist involiert.

    Sehe das nämlich auch so wie Wolle. Der BRV vertritt den BR doch nach außen. Aber Grundlage seines Handelns sind doch die Beschlüsse des Gremiums, welches nur aufgrund von Beschlüssen handeln kann und darf.

    Und Michaels Meinung bzgl. Rechtssicherheit und Beweislage ist auch ein Grund für mich, dazu lieber einen Beschluss zu fassen. Ich weiß ja nie, was da noch kommt.

    Ich sehe, es gibt nicht nur bei uns im Gremium die eine Sicht und die andere Sicht.

    Danke euch, dass Ihr euch gemeldet habt.

    Beste Grüße
    Lena

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.