Hallo liebe Betriebsräte,
ich habe folgende Frage:
Eine Mitarbeiterin unseres Unternehmens hat sich in ihrer Angelegenheit an einen Anwalt gewendet.
Der BR ist nun von dem Anwalt angeschrieben worden, ebenso unsere Personalabteilung. Wir konnten in diesem Fall nur begleitend tätig werden.
Der Anwalt bittet um Antwort unsererseits und um Mitteilung, wie wir die Mitarbeiterin unterstützen wollen.
Brauchen wir für das Antwortschreiben einen Beschluss unseres BR-Gremiums? Meiner Meinung nach ja, aber alle anderen sagen nein.
Gerichtet war das Schreiben an unsere Vorsitzende. Sie ist ja zur Entgegennahme berechtigt. Kann Sie jedoch ohne Beschluss einfach antworten?
Vielleicht hat der eine oder andere von Euch da mehr Erfahrung. Für uns ist es das erste Mal.
Beste Grüße
Lena