Gefährdungsbeurteilungen

  • Irgenwie läuft die Diskussion bzgl. der Abberufung einer SIFA auf Initiative des BR m.E. fehl.
    So steht im § 5 Abs.2 ASIG geschrieben: "Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, daß die von ihm bestellten Fachkräfte für Arbeitssicherheit ihre Aufgaben erfüllen."

    Adressat ist und bleibt also der AG. Kommt eine SIFA ihrer Aufgabenstellung nicht oder nur mangelhaft nach, sollte ein BR in der Lage sein, diese "Verstöße" dem AG gegenüber qualifiziert darlegen zu können.

    Reagiert er nicht, muss m.E. der nächste Schritt sein, die zuständigen Aufsichtsbehörden mit in´s Boot zu nehmen. Entweder wird dadurch eine Lösung erreicht oder nicht.
    Falls erforderlich, kann ein BR noch immer ein Beschlussverfahren gem. §23 Abs.3 BetrVG einleiten. Ob die Konsequenz dann lautet, dass die SIFA abzuberufen ist oder nicht, soll doch letztendlich nicht das Thema sein. Entscheidend ist, dass die SIFA ihre Aufgaben vollumfänglich wahr nimmt!

    Nicht uninteressant ist übrigens dieser Artikel, welcher sich mit Haftungsfragen einer SIFA beschäftigt :arrow: http://www.bgn.de/474/1819/1

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.