Erörterungsgespräch BG

  • Hallo,
    Hat ein AN ein recht ein BR zum Erörterungsgespräch in der Firma mit der BG hinzu zu ziehen?!
    Es geht im Gespräch um Anerkennung einer Berufskrankheit !
    Selber habe ich irgendwie ne Blockade wo ich etwas finden kann zum Thema....

  • Hallo zurück!

    Siehe § 193 SGB VII > http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__193.html

    2) Haben Unternehmer im Einzelfall Anhaltspunkte, daß bei Versicherten ihrer Unternehmen eine Berufskrankheit vorliegen könnte, haben sie diese dem Unfallversicherungsträger anzuzeigen.

    5) Die Anzeige ist vom Betriebs- oder Personalrat mit zu unterzeichnen. Der Unternehmer hat die Sicherheitsfachkraft und den Betriebsarzt über jede Unfall- oder Berufskrankheitenanzeige in Kenntnis zu setzen. Verlangt der Unfallversicherungsträger zur Feststellung, ob eine Berufskrankheit vorliegt, Auskünfte über gefährdende Tätigkeiten von Versicherten, haben die Unternehmer den Betriebs- oder Personalrat über dieses Auskunftsersuchen unverzüglich zu unterrichten.

    Ein BR ist also eh zu beteiligen und wenn vom AN erwünscht, sehe ich keinen Grund, die Teilnahme eines BRM verweigern zu können.

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.