Nachrücker - Minderheitengeschlecht ausgeschöpft

  • Hallo!

    Wir sind ein 9er Gremium (ursprünglich 5 Männer, 4 Frauen).
    Nach 4 Austritten (2 davon waren Ersatz) haben wir nun nur noch 3 Frauen im Gremium. Die beiden letzten verbliebenen Ersatzmitglieder sind ebenfalls männlich.
    Für mich (Stellv.) war das alles okay, bis nun jemand fragt, ob wir nicht aufgrunde der Unterrepräsentanz neu wählen müssten.

    Vorab besten Dank!

  • Hallo HausMaus,

    der ErfK schreibt hierzu unter RN 4 zu § 13 BetrVG:
    Eine Neuwahl erfolgt nicht, wennnach Einrücken aller Ersatzmitglieder des Minderheitengeschlechtsdie nach § 15II erforderl. Mindestzahl nicht mehr erreicht wird.

    Daher dürften m.E. keine Neuwahlen stattfinden.

    Gruß
    Wolle

  • Hallo Wolle,

    warum die "m.E." Einschränkung? Kann das Geschlecht der Minderheit aufgrund mangelnder KandidatInnen nicht in geforderter Anzahl gestellt werden, ist das definitiv kein Grund, eine Wahl für gescheitert zu erklären oder aber eine Neuwahl einleiten zu müssen.

    @ HausMaus

    Solange Euer BR aus der geforderten Anzahl = 9 BRM besteht, existiert kein Grund, eine Neuwahl einleiten zu müssen. Aus diesem Grund werdet Ihr im § 13 BetrVG auch keinerlei Hinweis darauf finden, dass die Unterschreitung des Sitzanspruches Minderheitengeschlecht einen Grund für vorzeitige Neuwahlen darstellt.

    Gruß
    Kokomiko

  • Zitat von claerchen :


    Ihr Lieben,
    was macht man, wenn ein Geschlecht nach Ausscheiden des letzten entsprechenden Nachrückers GAR NICHT MEHR vertreten wäre ?

    Siehe Antwort von Kokomiko. Das ist dann halt so... woher nehmen, wenn nicht stehlen :wink:

    Könnte ja genauso gut sein, dass sich vom Minderheitengeschlecht niemand zur Wahl stellen lässt. Dann hat der entstehende BR eben nur Männer bzw. nur Frauen.

  • Zitat von claerchen :


    Ihr Lieben,
    was macht man, wenn ein Geschlecht nach Ausscheiden des letzten entsprechenden Nachrückers GAR NICHT MEHR vertreten wäre ?


    Dann geht es "eingeschlechtlich" weiter. :) Genauso, als wenn vor der Wahl nicht genügend/keine Bewerber des Minderheitengeschlechts kandidieren. Kannst ja niemanden in den BR zwingen...

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.