Moin!
Eine Kollegin aus der Pflege möchte im Mutterschutz /Elternteilzeit früher wieder anfangen zu arbeiten. Sie hatte vor der Babypause eine volle Stelle.
Jetzt möchte sie mit eine Viertelstelle wiederkommen.
Sie ist ordentlich gewähltes Mitglied im Betriebsrat.
Der AG ist der Meinung, da sie ja "vorzeitig" wiederkommt, braucht sie nicht für den BR freigestellt zu werden.
Wir sehen das anders. Was sagt Ihr?
Die Pflegedirektion wird ihr vermutlich die frühere Aufnaghme der Tätigkeit nicht genehmigen, wenn der Anspruch auf BR-Tätigkeit besteht.
Hat die Kollegin einen rechtlichen Anspruch auf vorzeitige Wiederaufnahme der Tätigkeit? Kann man ihr eine Teilzeitstelle verweigern?