BEM

  • Hallo zusammen,

    kann mir mal jemand was zum BEM erklären?!

    Wir haben einen Arbeitskollegen der recht häufig und lange krank ist. Nun ist er seit dieser Woche
    wieder arbeiten und bekommt heute Post von der Geschäftsleitung über die Zustimmung einer BEM.

    Müssen zum BEM Betriebsvereinbarungen abgeschlossen sein oder kann der AG dies einfach einführen?

    Wie läuft denn sowas ab? Wir hatten damit noch gar nichts zu tun und stehen irgendwie auf dem Schlauch.

    Danke für eure Hilfe!

    LG Anna

  • Hallo,

    das BEM kann man nicht einfach mal so erklären. Eine Einführung im Betrieb bedarf einer klar formulierten BV, und ein BR, der das anpackt, sollte sich vorher unbedingt schulen lassen.

    BEM-Regelungen sind mindestens insofern mitbestimmungspflichtig, wenn sie über den konkreten Einzelfall hinausgehen, wenn sie formalisierte Verfahren beinhalten (§ 87 I Nr 1 BetrVG), wenn AN-Daten über technische Einrichtungen erfasst werden (§ 87 I Nr. 6 BetrVG), oder wenn der betriebliche Gesundheitsschutz tangiert ist (§ 87 I Nr. 7 BetrVG). Nicht alle Fragen sind m.W. bislang rechtlich abschließend geklärt, aber es gibt LAG-Rechtsprechung, dass die E-Stelle in BEM-Fragen nicht offensichtlich unzuständig ist.

    Einen ersten Überblick gibt es u.a. hier: http://www.zbfs.bayern.de/inte…ungsmanagement/index.html. Der Link ist auch interessant: http://www.gutearbeit-online.d…ge/2010/2010_04_36_39.pdf.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

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