Kein Krankengeldanspruch-ersatzweise Urlaub nehmen?

  • Hallo zusammen,
    nun muß ich meinen Status vom stillen Mitleser doch ändern auf aktiv.
    Zuerst einmal ein dickes Lob an alle hier für das viele Fachwissen.

    Mein Problemfall:

    Mitarbeiterin ist seit Mitte Mai krankgeschrieben. (Krebs-OP, Reha) Sie würde seit Anfang Juli Krankengeld erhalten. Ist aber privat versichert und hat in dieser Vers. kein Krankengeld vereinbart.
    Nun ist der AG auf die Idee gekommen: sie hat ja noch soooo viel Resturlaub. Soll sie doch den nehmen für die Zeit der Krankschreibung. (würde bis 30.7. gehen) So verliert sie auch kein Geld. Würde also ab Ende der Lohnfortzahlung Urlaub nehmen (bezahlt, versteht sich)

    Bei soviel Sozialengagement gehen bei mir die Alarmglocken an.
    Ist das arbeitsrechtlich überhaupt drin oder kann man ihr damit eine Strick drehen?

    Warum ein AG freiwillig Lohn bezahlt, lass ich mal dahingestellt. Kann ich gerade echt nicht nachvollziehen.

    Vielleicht kann mir ja hier einer auf die Sprünge helfen, was ich der AN raten kann.

    Danke vorab und Grüßle

    Muffin

  • Hallo Muffin,

    ich fürchte, da hat es bei Dir einen Fehlalarm gegeben. :wink:

    Euer AG macht ja kein Geschenk, denn Urlaubsansprüche muss er eh befriedigen. Wenn die Kollegin wegen ein paar Euronen Beitragsunterschied auf den Krankentagegeldanspruch verzichtet hat, sollte sie sich über den Vorschlag des AG ganz einfach freuen.
    Oder aber sie hat genügend finanziellen Rückhalt, dass sie auf ein eigenes Einkommen verzichten kann.

    Ich für meinen Teil kann jedenfalls keinen arbeitsrechtlichen Fallstrick erkennen.

    Gruß
    Kokomiko

  • Nachtrag

    Ich gehe davon aus, dass die Reha über den Rentenversicherungsträger läuft und ggf. ein Anspruch auf Übergangsgeld besteht. Die Kollegin sollte einen Antrag stellen, falls noch nicht geschehen. In der Reha Klinik wird es einen Sozialdienst geben, welcher behilflich sein wird.

  • Hallo,

    Kokomiko:
    "Ich gehe davon aus, dass die Reha über den Rentenversicherungsträger läuft ".
    Das kannst Du nach der Fallschilderung nicht. Es kann nämlich genauso eine unmittelbar anschließende AHB sein. Dann ist die KK Kostenträger.

    muffin:
    Du solltest Deiner Kollegin jetzt unbedingt zwei Ratschläge geben:

    1.
    Sofort einen Antrag auf GdB stellen- möglichst bei eurer SBV, wenn vorhanden. Nach einer Krebs-OP gibt es idR zumindest mit Heilungsbewährung (befristet) einen GdB von 50-80.

    2.
    Sich nach Rückkehrmöglichkeiten in die GKV erkundigen. Sie hat bisher am falschen Punkt gespart und wird nach dieser Erkrankung Ihren PKV-Schutz kaum zu bezahlbaren Beiträgen erweitern können, trägt aber ein hohes Risiko weiterer erheblicher Lohnausfälle während einer AU.

  • Zitat von whoepfner :


    Kokomiko:
    (...) Es kann nämlich genauso eine unmittelbar anschließende AHB sein. Dann ist die KK Kostenträger.


    Hallo Wolfgang,

    was das betrifft, bist Du auf dem Holzweg. :wink:

    Eine KK ist dann Kostenträger einer AHB, wenn Patienten Altersrente beziehen oder diese nicht in´s Arbeitsleben zurück kehren (z.B. Altersrente beantragt wurde).
    Hier handelt es sich um eine Arbeitnehmerin, die in´s Berufsleben zurück kehren wird. In solchen Fällen ist die DRV Kostenträger, so die versicherungsrechtlichen Vorraussetzungen erfüllt sind.

    Einen Sonderfall stellen onkologische AHB Maßnahmen (Nachsorgeleistungen) dar. Diese müssen nicht zwingend im unmittelbaren Anschluss eines KH-Aufenthaltes begonnen werden. Aber auch hier gilt oben geschriebenes.

    Vorsicht ist geboten, was das Wörtchen "unmittelbar" betrifft. So können bereits seitens des Gesetzgebers 14 Tage zwischen KH-Entlassung und Antritt einer AHB liegen. Im Ausnahmefall bzw. mit entsprechend medizinischer Begründung können es auch ca. 6 Wochen sein. Ein nahtloser Übergang vom Krankenhaus in eine Reha-Klinik ist also nicht notwendig.

    Was den Ratschlag bzgl. einer Rückkehr in die GKV betrifft, ist der richtig. Aber eine Rückkehr in die GKV ist nur dann möglich, wenn diese Kollegin für mind. 12 Monate pflichtversichert ist, also unter die Pflichtversicherungsgrenze rutscht und noch keine 55 Lenze zählt.

    Gruß
    Kokomiko

  • Hallo.

    Koko hat recht. Ist die Rückkehr in das Erwerbsleben das Ziel der medizinischen Rehabilitation bzw. die Erwerbsprognose positiv, ist idR die Rentenversicherung Kostenträger einer AHB (Ausnahme: Arbeits- bzw. Arbeitswegeunfall, dann ist die BG zuständig), wobei zu beachten ist, dass Menschen in der PKV idR nicht automatisch direkt im Anschluß an den Krankenhausaufenthalt in die AHB gehen können, sondern einen Antrag beim Rentenversicherungsträger stellen müssen.

    Ich arbeite seit einigen Jahren im Reha-Geschäft und bin immer wieder erstaunt, wie schlecht manche Menschen vorsorgen. So auch hier: Dass man keine Krankengeldzahlung abschließt, erscheint mir doch gröbst fahrlässig - aber das Kind ist ja schon in den Brunnen gefallen, was hilft’s zu lamentieren... Und was ich in den Jahren auch gelernt habe: In der PKV zu sein, hat auch einige Nachteile.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Zitat von Winfried :


    (...)wobei zu beachten ist, dass Menschen in der PKV idR nicht automatisch direkt im Anschluß an den Krankenhausaufenthalt in die AHB gehen können, sondern einen Antrag beim Rentenversicherungsträger stellen müssen.

    Ähem... ein AHB Antrag muss immer gestellt werden, auch wenn es ich um GKV Versicherte handelt. Und auch GKV Versicherte haben keinen Rechtsanspruch auf nahtlosen Übergang vom KH in die AHB, egal ob ambulante oder stationäre Maßnahme.

    Es gibt nur eine einzige Ausnahme, wo eine Beantragung ggf. entfallen kann: Integrierte Versorgungsmodelle, wenn die Krankenkasse Kostenträger der gesamten Behandlung inkl. AHB ist.

    Gruß
    Kokomiko

  • Hallo Kokomiko und Winfried,

    meine Praxiserfahrung ist nun mal eine andere. Ich habe schon einige Bescheide bei meinen "Schäfchen" gesehen, bei denen die jeweilige KK sich gerade bei onkologischen und auch psychiatrischen/psychotherapeutischen AHB’s ohne weiteres als Kostenträger gem. § 40 SGB V für zuständig erklärten.

  • Hallo Wolfgang,

    Du vermischt hier etwas: 1. AnschlussHeilBehandlung (die zwingend eine vorangegangene stationäre KH-Behandlung voraus setzt) und 2. eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme (die unabhängig von einer KH-Behandlung beantragt werden kann).

    In obigen Fall ist von einer onkologischen AHB auszugehen, die in NRW allerdings bei der Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung beantragt wird.

    Sorry, dass ich hier ein bisschen Klugscheissen muss, aber die Einleitung einer AHB gehört zu meinen täglichen Aufgaben und es ist so, wie von Winfried und mir beschrieben.

    Wer Kostenträger ist, ergibt sich vielleicht etwas deutlicher aus dieser Passage eines AHB Antrags:

    "Es muss begründete Aussicht bestehen, dass der Patient nach erfolgter Frühmobilisation und nach dem Abschluss der akutklinischen Behandlung mit Rehabilitationsleistungen belastbar ist und durch die AHB
    1. eine Minderung der Erwerbsfähigkeit abgewendet werden kann oder die Erwerbsfähigkeit wesentlich gebessert, wiederhergestellt oder hierdurch deren wesentliche Verschlechterung oder im Bergbau verminderte Berufsfähigkeit abgewendet werden kann (§ 26 SGB IX i.V.m. §§ 10 ff SGB VI).
    oder – sofern diese Voraussetzung nicht erfüllt ist –
    2. die Krankheit/Behinderung gelindert, gebessert, beseitigt bzw. einer Verschlimmerung entgegengewirkt werden kann (§ 26 SGB IX i.V.m. § 40 Abs. 2 SGB V)."

    So ist eine Rentenversicherung niemals Kostenträger einer AHB (Reha), wenn der Patient bereits Altersrente bezieht oder diese bereits beantragt ist.

    Deine Erfahrung ist ja durchaus zutreffend, dass auch eine Krankenkasse Kostenträger einer medizinischen Reha sein kann. Der ganz grobe Unterschied ist, dass solchen Reha Anträgen im Regelfall nur alle 4 Jahre zugestimmt wird und hier die Erkankung/Behinderung und nicht die Erwerbsfähigkeit im Vordergrund steht.

    Gruß
    Kokomiko

  • Team-ifb

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