Ein Mitarbeiter ist letztes Jahr erkrankt und es wurde ein LeihAN für die zeit eingestellt.
Nun hat der erkrankte MA gekündigt und es ist eine Vakanz entstanden.
Alle Mitarbeiter wollen, aufgrund der soliden Leistung gerne den LeihAN behalten, doch der AG würde lieber einen neuen externen Bewerber einstellen (gleiche Qualifikation, vermutlich bekannter eines Meisters)!
Hat der BR hier ein zustimmungsverweigerungsrecht bei der Neueinstellung nach 99 oder ist der LeihAN nicht als AN im Sinne des 99-er zu sehen, da LeihAN?!
Hätte der LeihAN sich auf die interne Ausschreibung bewerben müssen und wäre somit vorrangig zu behandeln gewesen bei gleicher Qualifikation oder sind auch hier die LeihAN ausgeschlossen, da keine "festen AN"?
Vielen dank und nein, LeihAN und AÜG sind nicht meine Stärke und ja, ein Seminar wird nächstes Jahr besucht:lol: