Geschäftsordnung

  • Hallo zusammen

    Die Suche hat irgendwie nicht weitergeholfen.

    Was genau ist bei einer Geschäftsordnung zu beachten und welche nimmt man dann am besten.

    Habe da einige gefunden aber irgendwie naja...

    Vieleicht kann mir da mal jemand etwas Hilfestellung geben :?:

    Danke

    Andreas

  • Hallo,

    man nimmt nicht irgendeine GO, sondern erstellt eine, die zu den eigenen betrieblichen Gegebenheiten des Gremiums passt. Zu beachten ist natürlich die Gesetzeskonformität, außerdem sollte man sich Gedanken machen, was man regeln will und was man regeln muss, Überflüssiges sollte man weglassen.

    Beispiel: Ladungsmodalitäten sollten geregelt werden, die Kaffeekasse des BR nicht.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo,

    die Fragestellung impliziert für mich, dass man mal etwas von einer GO gehört hat, aber offensichtlich gar kein Bedarf besteht, eine solche auszuarbeiten. Eine Geschäftsordnung nur zu erarbeiten nach dem Motto: "nice to have" ist m.E. aber der falsche Ansatz. Womit wir mal wieder bei dem hier schon öfter diskutierten Thema wären: "Geschäftsordnung ja oder nein".Ich bin weiterhin der Meinung, dass ein BR durch die gesetzlichen Regelungen schon genug eingeschränkt ist, und es einer zusätzlichen Einschränkung durch ein GO nicht bedarf.

    Wolle

  • Zitat von Wolle:

    Ich bin weiterhin der Meinung, dass ein BR durch die gesetzlichen Regelungen schon genug eingeschränkt ist, und es einer zusätzlichen Einschränkung durch ein GO nicht bedarf.

    Ich stimme zu. Wir haben ein/ zwei Sachen durch entsprechende Beschlüsse geregelt (Nachfolger, wenn BRV und Stellv. weg sind) und der Rest läuft von selbst - wozu gibt es schließlich die Gesetze.

    Ich denke mal, insbesondere in sehr großen Gremien empfiehlt sich eine GO.

    Aber da eine GO eine KANN-Sache ist, KANN man sie sich auch sparen :)

  • Hallo.

    Zitat von AnKa T.1:

    Aber da eine GO eine KANN-Sache ist, KANN man sie sich auch sparen :)

    Das ist falsch, die GO ist ein Soll, und Soll-Angelegenheiten darf man sich nur mit sehr gutem Grund sparen. Oder anders ausgedrückt: Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung, von der in der Regel nicht bzw. nur ausnahmsweise schon abgewichen werden darf. Siehe § 36 BetrVG.

    Weitere Argumente spare ich mir, darüber hat man sich hier schon so oft ausgetauscht, dass es mir zu den Ohrwascheln rauswächst.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • @ Winfried: Okay. :oops: Danke für den Hinweis. Ich will hier auch nicht mit Diskussionen anfangen zu dem Thema 8)

    Ich habe noch mal in meinen Schulungsunterlagen nachgeschaut. Und wieder mal festgestellt, dass ich Juristendeutsch nicht mag ;)

    Zum Glück stellt es keine Pflichtverletzung dar, wenn man keine GO hat. (laut ifb BR-Lexikon) *puuuh*

  • Hallo,

    ich finde es immer wieder verblüffend, wie man sich in der Diskussion an der Begrifflichkeit "Geschäftsordnung" aufhängt.

    Die allermeisten Gremien, zumindest ab einer bestimmten Größe, haben sehr wohl Regelungen zu den internen Abläufen wie zB Protokoll, Ladungsfristen, Ausschüsse. Das heißt vielleicht zwar nicht "Geschäftsordnung", hat aber dieselbe tatsächliche Wirkung.

    In vielen Fällen ist es deshalb nur praktisch, einzelne sowieso beschlossene derartige Regelungen zusammen zu fassen, damit der Überblick vor allem für nicht so tief engagierte BRM zu behalten. Wer sich jetzt an dem Begriff GO, abarbeitet, sollte bedenken, daß es wie so oft im Arbeitsrecht nicht auf die Überschrift ankommt, sondern auf den realen Inhalt und seine Auswirkungen. Deswegen geht es vollkommen in die Irre, immer wieder über diesen begrifflichen Popanz zu diskutieren, wenn man inhaltlich im Gremium sehr wohl Regelungen mit "Geschäftsordnungscharakter" beschlossen hat. Das ist dann auch der Sinn des § 36 BetrVG.

    So hat zB jedes Gremium, das Aufgaben zur selbstständigen Erledigung an einen Ausschuß delegiert hat, eine GO im materiellrechtlichen Sinn, egal ob das so genannt wird oder nicht.

    Also bitte keinen Popanz mit diesem Begriff aufbauen.

  • Danke Whoepfner für die Info. Darüber habe ich noch gar nicht nachgedacht. Selbstverständlich haben wir gewisse Dinge durch Beschlüsse geregelt... nur dass die dann den Charakter einer GO haben, war mir nicht bewusst.


    Wir haben erst seit nicht ganz 2 Jahren einen BR und trotz Schulungen und Austausch mit anderen Betriebsräten sind einige Begriffe und Vorgehensweisen für uns immer noch bömische Dörfer. Denn insbesondere der Aufbau eines neuen Gremiums und das Durchblick behalten im real existierenden Wahnsinn ist immer schwierig. Da sind die alten Hasen klar im Vorteil...

    Großes Lob für das freundliche Anstupsen hin und wieder :)

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.