Hallo @ all!
Ein Mitarbeiter war jetzt längere Zeit krank und hat zwischenzeitlich einen GdB von 30 und einen Gleichstellungsantrag gestellt und dem wurde auch entsprochen. Sommit kommt er in den "Zuständigkeitsbereicht" der SBV. Der Arbeitgeber hat mit dem Mitarbeiter vereinbart, dass er einen anderen, neuen Arbeitsplatz erhält. Hätte der Arbeitgeber nicht die SBV zu den Verhandlungen hinzuziehen müssen?
Da das schon alles unterschrieben ist, und beide Seiten in Einvernehmen sich getrennt haben, will und kann ich nichts machen. Sollte es jedoch so sein, dass ich als SBV hätte beteiligt werden müssen, so möchte ich doch den Arbeitgeber darauf hinweisen, dass er zukünftig die SBV nicht "vergesssen" sollte.
Danke für die Antworten, schönen Abend
Udo