Umsetzung von ASA-Ergebnissen

  • Hallo zusammen,

    was für eine Handhabe gibt es bezüglich der Umsetzung von Ergebnissen des ASA?

    Unser AG sieht den ASA als lästiges Werkzeug, zu dem er per Gesetz gezwungen ist, folglich blockiert er uns wann immer möglich. Wir diskutieren unsere Tagesordnungspunkte, und nach einiger Zeit entscheidet er dann "so machen wirs". Anschliessend aber tut der AG gar Nichts um seine Zusage umzusetzen und ich habe das Gefühl, er verbietet dem FASI ebenfalls etwas zu tun, da der FASI bei Nachfragen grundsätzlich abblockt.

    Haben wir irgendeine Möglichkeit?

    So wurde z.B. nicht einmal eine Infomail an die Mitarbeiter zum Thema Grippeschutzimpfung verschickt.

    danke schonmal,

    Togego

  • Hallo.

    Zitat von Togego:

    (...) was für eine Handhabe gibt es bezüglich der Umsetzung von Ergebnissen des ASA?

    Der ASA nach § 11 ASiG hat keine Anordnungsbefugnis, sondern nur beratenden Charakter.

    Es dürfte aber zwischen dem, was der ASA macht, und den Mitbestimmungsrechten des BR nach § 87 I 7 BetrVG eine Schnittmenge geben, und der BR hat da, wo er Mitbestimmung hat, ggf. auch Erzwingungsmöglichkeiten.

    Der BR könnte darüber hinaus ganz unabhängig vom ASA seine Mitbestimmungsrechte in dem Bereich künftig auch extensiver nutzen, z.B. seine Möglichkeiten bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen ausschöpfen o.ä.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.