Informationsrecht anonymisierte Krankenstatistik

  • Hallo,

    Ich bin SBV und habe leider von der Rechten des BR wenig bei gar keine Ahnung.

    In meinem letzten Seminar wurde gesagt, dass der BR das Recht hat vom AG eine anonymisierte Krankenstatistik anzufordern, die dieser wiederum von der Krankenkasse erhält. Nur leider wurde nicht gesagt aus welchem §§ dieses Recht resultiert. Könnt ihr mir hier weiterhelfen? Mein BR sagt ihm wäre dieses Recht der Auskunft nicht bekannt.

    Im Bezug auf eine zu verfassende Integrationsvereinbarung, bin ich natürlich an den Häufigkeiten bestimmter Krankheiten interessiert um Prävention in der IV verankern zu können. Im SBV Forum konnte bisher keiner etwas dazu sagen.

    Grüße

    Andreas

  • Hallo Andreas,

    was Du meinst, ist ein "Betrieblicher Gesundheitsbericht", einfach mal googlen.

    Es gibt aber keinen rechtlich durchsetzbaren Anspruch darauf, dass der AG eine solche Auswertung von der im Betrieb führenden Krankenkasse anfordern muss, um diese dann dem BR/der SBV zur Verfügung zu stellen.

    Gruß
    Kokomiko

  • [QUOTE=AndreasB:]

    Hallo Andreas

    Ich bin SBV und habe leider von der Rechten des BR wenig bei gar keine Ahnung.

    Da kann ich mir folgende Anmerkung einfach nicht mehr verkneifen, nachdem Du schon seit gut 2 Jahren SBV bist:

    Die Kenntnis der Rechte der SBV gehört zum elementaren Grundwissen, um fundiert arbeiten zu können, gerade auch dann, wenn man mit dem BR gemeinsam optimal zusammenarbeiten will. Das gehört zum unverzichtbaren Grundwissen.

    Eine Schulung zum Betriebsverfassungsrecht speziell für SBVen ist daher immer erforderlich und sollte langsam mal bei Dir anstehen

  • Danke euch für die Infos.

    Kokomiko: Jetzt weiß ich endlich welchen Namen "das Kind" trägt. Habe auch gleich gegoogelt und einiges gefunden.

    Mir fiel z.B, §5 ArbSchG auf, wonach der AG zu Gefährdungsbeurteilungen des Gesundheitsschutzes verpflichtet ist. Möglicherweise kann der BR hierüber Einfluss nehmen.

    Wolfgang: Ich sehe es ähnlich wie Du. Aber es ist leichter gesagt als getan. Kurse zum BetrVerfG für die SBV habe ich noch keine gefunden- Die für den BR gedachten Kurse enthalten für mich als SBV auch viel uninteressantes (Z.B. der 2.te, 3.te und 5.te Teil des BetrVfg, sowie die Bussgeldvorschriften, da hat die SBV eigene Regeln) und immerhin sind das zwei volle Wochen für diese Kurse.

    In den zwei Jahren die ich als SBV aktiv bin habe ich weit mehr auf die Beine gestellt als jede SBV vor mir in allen Jahren zusammen. Ich bin jetzt immer in den Bewerbungsgesprächen dabei, gebe regelmäßig SBV Infos ins Intranet raus, in drei Tagen halte ich auf der BV eine Informationsrede, (erstmalig in unserer SBV Geschichte) und ich habe das Thema Integrationsvereinabrung auf den Weg gebracht. Deshalb wird auch jeder meiner Schritte von allen Seiten genau beobachtet. Ich will damit sagen, dass ich Kurse zum Betrvfg gut begründen muss. Mir ist kein Anbieter bekannt, der das Thema kompakt für die SBV anbietet. Fünf Kurse hatte ich in 2 Jahren mehr passte in so eine Zeit nicht rein.

    Aber ich habe das Thema jetzt auf dem Schirm. Und wer weiß. Vielleicht lasse ich mich in zwei Jahren für den BR aufstellen. Dann sieht die Sache sowieso ganz anders aus.

    Grüße

    Andreas

  • Hallo andreas,

    es gibt spezielle Seminare, die Einführungen in das BetrVG und Arbeitsrecht für SBVen bieten und die die von Dir genannten Überschreitungen nicht haben. Sowas - nämlich Kenntnisse ua der §§ 80, 87, 90, 91, 95, 99, 102 - brauchst Du jetzt und nicht erst in zwei Jahren.

  • Hallo,

    das Seminar Arbeitsrecht BVG ist super.

    Die sache mit der Krankenkasse war da aber kein Thema.

    Diese Thema war aber beim Seminar Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz eine wichtige Aufgabe für die SBV dabei.

    ergo

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.