Hallo,
Ich bin SBV und habe leider von der Rechten des BR wenig bei gar keine Ahnung.
In meinem letzten Seminar wurde gesagt, dass der BR das Recht hat vom AG eine anonymisierte Krankenstatistik anzufordern, die dieser wiederum von der Krankenkasse erhält. Nur leider wurde nicht gesagt aus welchem §§ dieses Recht resultiert. Könnt ihr mir hier weiterhelfen? Mein BR sagt ihm wäre dieses Recht der Auskunft nicht bekannt.
Im Bezug auf eine zu verfassende Integrationsvereinbarung, bin ich natürlich an den Häufigkeiten bestimmter Krankheiten interessiert um Prävention in der IV verankern zu können. Im SBV Forum konnte bisher keiner etwas dazu sagen.
Grüße
Andreas