Zeugnisformulierung in der Pflege

  • Ich kenne mich im Gesundheitswesen überhaupt nicht aus, deswegen meine Frage an die Kolleginnen und Kollegen aus diesem Bereich.

    Ist die Formulierung im Abschlusszeugnis zulässig:

    "Diese Aufgaben erfüllte sie zu unserer Zufriedenheit.

    Im Umgang mit Arbeitskollegen und Vorgesetzten war Frau xxx höflich, zeigte sich teamfähig und kooperativ. Im Umgang mit den Patienten war Frau xxx zurückhaltend, bemühte sich aber meist um das nötige Nähe-Distanz-Verhältnis."

    Alleine der erste Satz zeigt eine deutliche Unzufriedenheit des AGs (4- oder?). Wird aber wohl auch so gewesen sein. Die Reihenfolge im ersten Satz des zweiten Absatzes sollte eigentlich umgedreht sein. Gibt es hierzu einen Rechtsanspruch (Kommentierungen etc.)? Aber der letzte Satz ist frech - und um den geht es im Besonderen. Welche Argumente kann man gegen den AG ins Feld führen um eine abgeschwächte Formulierung zu erreichen? Was haltet ihr z.B. von "Ihr Umgang mit Patienten war professionell."?

  • Hallo,

    die Beurteilung ist grottenschlecht, aber m.E. so nicht unzulässig.

    Da hier miserable Beurteilungen abgegeben wurden, wäre der AG im Falle, dass das Arbeitszeugnis vor dem ArbG angefochten würde, in der Beweispflicht dafür, dass die Leistung tatsächlich unter dem Durchschnitt lag.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.