Gefährdungsbeurteilung BV erzwingbar?

  • Hallo Zusammen,

    unser BR möchte in der Fa. eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Dafür möchten wir eine Betriebsvereinbarung verabschieden in der alle Punkte geregelt sind. Was ist wenn der AG sagt, daß das ja ganz nett ist, daß wir diese BV möchten, aber wir können das ja auch so machen. Erfahrungsgemäß passiert dann wieder gar nichts. Kann der BR die BV erzwingen? Gibt es dazu ein Gesetz?

    Würde mich sehr über Antworten freuen. Danke schon im voraus

  • Hallo,

    es ist in der Literatur vollkommen unstrittig, daß eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG unter die erzwingbare Mitbestimmung des § 87 Abs. 1 Nr. / BetrVG (arbeits- und Gesundheitsschutz) fällt.

    Damit könnt Ihr Eurem AG auch einseitige Maßnahmen ohne BR-Zustimmung untersagen, aber auch sein Tätigwerden erzwingen.

  • Hallo,


    vielen Dank für die Antwort. D.h. wir im BR verfassen eine BV und legen diese dem AG vor. Erfahrungsgemäß wird diese dann vom AG zerpflückt und mit seinen Vorstellungen der Inhalte versehen. In der Regel zieht sich das dann auch ewig hin. Bzw. hin- und her.

    Gibt es eine Möglichkeit dem Ganzen einen zeitlichen Rahmen zu verpassen, damit wir auch in absehbarer Zeit zum Ziel kommen?

    Liebe Kollegen Betriebsräte, habt ihr schon eine Gefährdungsbeurteilung bei euch installiert? Und auch schon damit Erfahrungen, bzw. Erfolge und Feedback aus der Belegschaft bekommen?

    Gibt es irgendwelche Fallstricke die beachtet werden sollten?

    Danke und schöne Grüße,

    Alligator

  • Hallo,

    ich bin verwundert: Die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen ist nämlich unabdingbare gesetzliche Verpflichtung eines jeden AG, siehe § 5 ArbSchG und § 6 ArbSchG. Die Frage, ob der AG das macht, erübrigt sich damit.

    Das Wie unterliegt der erzwingbaren gesetzlichen Mitbestimmung des BR nach § 87 I Nr. 7 BetrVG.

    Da es dem BR ganz offensichtlich am Grundlagenwissen zu dieser Frage mangelt, sollte man vor Verhandlungen eine Schulung verantwortlicher BRM beschließen und durchführen lassen. Fallstricke gibt es viele.

    Habt Ihr eigentlich keinen ASA nach § 11 ASiG?

    Und Verhandlungen zwischen AG und BR in Mitbestimmungsangelegenheiten laufen, wie sie laufen - wenn man zu keiner Einigung kommt, ruft man die Einigungsstelle an.

    Ich finde jedenfalls, dass die Qualität des Verhandlungsergebnisses vor die Geschwindigkeit der Verhandlungen geht.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo Winfried,


    danke nochmal für die Aufführung der Gesetze. Wir haben schon einen ASA und haben uns auch in Seminaren fortgebildet.

    Es geht hier eher um die Vorgehensweise, wenn der Arbeitgeber sich windet und immer wieder Termine platzen läßt. Wir waren hier tatsächlich bisher viel zu weich in der Vorgehensweise und werden künftig auch auf Termineinhaltung drängen, bzw. schriftlich einen Zeitrahmen vorgeben.


    Der ASA ist auch nicht wirklich mit der Arbeit der Sicherheitsfachkräfte, sowie des Betriebsarztes zufrieden. Diese werden ja vom Arbeitgeber bezahlt und das ist spürbar.

    D.h. wir haben viele Baustellen die völlig ausgehebelt gehören.

    Die Qualität des Verhandlungsergebnisses liegt natürlich in jedem Fall vor der Geschwindigkeit.

    Grüsse Alligator

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.