Erste Schritte zur Betriebsversammlung

  • Hallo,

    wir wollen einen Betriebsrat gründen und haben einige Fragen, damit wir nicht am Anfang an Formfehlern scheitern:

    Gibt es Formvorschriften für den Aushang bzw. das Begehren zur Betriebsversammlung? Darf dazu das betriebliche Internet genutzt werden?

    Zu welchem Zeitpunkt informiert man den Arbeitgeber? Bzw. muss er eine Einladung zu dieser ersten Betriebsversammlung erhalten?

    Ab welcher Betriebsgröße benötigt man einen Wirtschaftsausschuß?

    Vorab vielen Dank für die Hilfe!

  • Hallo Betty,

    ich würde dir raten alles mit einer Gewerkschaft oder

    http://www.brwahl.de/de/service-hilfe.html abzusprechen. Es gibt rechtliche schritte welche einzuhalten sind und es geht zu vermeiden das dein chef gegen dich aggiert, falls er die Gründung in den falschen Hals bekommt.

    Bei der Gewerkschaft oder der Service beraten dich und geben dir alle Grundlagen und begleiten dich wenn es sein muss.

    - Zur Betriebsversammlung muss der AG Eingeladen werden! UM POSITIVE signale zu setzen würde ich dieses auch dringend tun und evtl. Persönlich und schriftlich.

    - 14tage vor der Versammlung muss die Einladung im Betrieb für jeden einsehbar aushängen.

    Ob ihr das Internet nutzen dürft. da bin ich überfragt.


    - Ab 100 Arbeitnehmern muss es einen Wirtschaftsausschuss geben (Hier zählt das gesamte Unternehmen nicht nur der Betrieb)

    LG

  • Zitat von Laflaae:


    - Ab 100 Arbeitnehmern muss es einen Wirtschaftsausschuss geben (Hier zählt das gesamte Unternehmen nicht nur der Betrieb)

    Aber vorher muss ein BR gewählt werden!

    heig

  • Zitat von Laflaae:

    Bei der Gewerkschaft oder der Service beraten dich und geben dir alle Grundlagen und begleiten dich wenn es sein muss.

    Naja, ob eine Gewerkschaft überhaupt tätig wird, hängt wohl vor allen Dingen vom gewerkschaftlichen Organisationsgrad des Betriebes ab. Ist dieser nicht hoch genug oder ist der Betrieb zu klein, also die Gewinnwahrscheinlichkeit einer Gewerkschaft zu gering, machen die allgemeinhin wenig bis nichts.

    Zitat von Laflaae:

    Zur Betriebsversammlung muss der AG Eingeladen werden!


    Es geht nicht um eine Betriebsversammlung gem. § 43 BetrVG. Der AG hat rein gar nichts in einer Betriebs(wahl)versammlung verloren, in welcher der Wahlvorstand gewählt werden soll. Er muss weder eingeladen werden, noch hat der AG ein Teilnahmerecht. Und das ist auch gut so!

    Zitat von Laflaae:

    UM POSITIVE signale zu setzen würde ich dieses auch dringend tun und evtl. Persönlich und schriftlich.


    Sorry, ich kann das positive Signal nicht finden!

    Zitat von Laflaae:

    14tage vor der Versammlung muss die Einladung im Betrieb für jeden einsehbar aushängen.


    Ich weiß nicht, wie Du auf 14 Tage kommst; weder dem BetrVG noch der Wahlordnung ist diese Frist zu entnehmen.
    Korrekt ist hingegen, dass die Einladung zur Betriebs(wahl)versammlung zwecks Wahl eines WV mind. sieben Tage vorher kommuniziert bzw. ausgehängt werden muss.

    Hallo betty030,

    wichtig ist vor allen Dingen, dass nicht mehr als 3 KollegInnen zur Wahlversammlung einladen. Mehr AN sind nämlich nicht durch den § 15 KschG geschützt.

    Guckt Euch einen Termin aus und teilt diesen dem AG mit. Fertig! Unmittelbar nach dieser Information sollte ein entsprechender Aushang gemacht bzw. die KollegInnen zur Wahlvorsammlung eingeladen werden.

    Desweiteren sollten diese drei Initiatoren einer BR-Wahl auch bereit sein, für den Wahlvorstand und im zweiten Schritt auch für den BR zu kandidieren.

    Der Tipp bzgl. der Gewerkschaft ist nicht falsch, aber sollte nicht überbewertet werden. Die haben auch nichts zu verschenken und werden nicht zwingend aktiv.

    Wie viel regelmäßig beschäftigte AN zählt Euer Betrieb überhaupt? Davon hängt das Wahlverfahren ab!

    Gruß
    Kokomiko

    P.S. Die Frage nach einem Wirtschaftsausschuss ist reichlich verfrüht. :lol:

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.