Moin,
wir haben heute einen Anhörungsbogen zur Einstellung eines externen Mitarbeiters erhalten.
Gehe ich Recht in der Annahme, dass wir bis nächste Woche Freitag( 24:00h) Zeit haben darauf zu reagieren..?
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Ihr ifb-Team
Moin,
wir haben heute einen Anhörungsbogen zur Einstellung eines externen Mitarbeiters erhalten.
Gehe ich Recht in der Annahme, dass wir bis nächste Woche Freitag( 24:00h) Zeit haben darauf zu reagieren..?
moin,
Die Fristen sind im BGB geregelt
Frist beginn:
§ 187
Fristbeginn
(1) Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt.
Fristende:
§ 188
Fristende
(1) Eine nach Tagen bestimmte Frist endigt mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist.
(2) Eine Frist, die nach Wochen, nach Monaten oder nach einem mehrere Monate umfassenden Zeitraum - Jahr, halbes Jahr, Vierteljahr - bestimmt ist, endigt im Falle des § 187 Abs. 1 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher durch seine Benennung oder seine Zahl dem Tage entspricht, in den das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt, im Falle des § 187 Abs. 2 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher dem Tage vorhergeht, der durch seine Benennung oder seine Zahl dem Anfangstag der Frist entspricht.
(3) Fehlt bei einer nach Monaten bestimmten Frist in dem letzten Monat der für ihren Ablauf maßgebende Tag, so endigt die Frist mit dem Ablauf des letzten Tages dieses Monats.
Ausnahme:
§ 193
Sonn- und Feiertag; Sonnabend
Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
Nö, nicht ganz:
Das BGB sagt aus: § 187 Fristbeginn
(1) Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt.
(2) Ist der Beginn eines Tages der für den Anfang einer Frist maßgebende Zeitpunkt, so wird dieser Tag bei der Berechnung der Frist mitgerechnet. Das Gleiche gilt von dem Tage der Geburt bei der Berechnung des Lebensalters.
§ 188 Fristende
(1) Eine nach Tagen bestimmte Frist endigt mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist.
(2) Eine Frist, die nach Wochen, nach Monaten oder nach einem mehrere Monate umfassenden Zeitraum - Jahr, halbes Jahr, Vierteljahr - bestimmt ist, endigt im Falle des § 187 Abs. 1 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher durch seine Benennung oder seine Zahl dem Tage entspricht, in den das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt, im Falle des § 187 Abs. 2 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher dem Tage vorhergeht, der durch seine Benennung oder seine Zahl dem Anfangstag der Frist entspricht.
(3) Fehlt bei einer nach Monaten bestimmten Frist in dem letzten Monat der für ihren Ablauf maßgebende Tag, so endigt die Frist mit dem Ablauf des letzten Tages dieses Monats.
Also beginnt morgen die Frist. Ist bei euch morgen kein Arbeitstag dann endent die Frist nicht am Samstag, den 23. Februar, sondern am Montag, den 25. Februar 23:59 Uhr
hhm... also den Gesetzestext kenne ich auch, aber da ich kein Jurist bin brauche ich eine konkrete Antwort auf meine Frage
Eingang am 15.02.2013 um 10:00h
Bis wann müssen wir spätesten reagieren?!:idea:
Hallo jaap5,
Du liegst mit Deiner Annahme vollkommen richtig.
Dass Ihr die Anhörung heute um 10 Uhr erhalten habt, spielt für das Fristende überhaupt keine Rolle, da hier nur volle Kalendertage zählen und die Frist sowieso erst am Folgetag zu laufen beginnt.
Hier findest Du ganz gute Beispiele.
Zitat von LexipediaNö, nicht ganz:
...
Also beginnt morgen die Frist. Ist bei euch morgen kein Arbeitstag dann endent die Frist nicht am Samstag, den 23. Februar, sondern am Montag, den 25. Februar 23:59 Uhr
Lexipidia,
Du schreibst Unsinn! Erstens greift die BGB Fristenregelung. Zweitens spielt es überhaupt keine Rolle, ob in diesem Betrieb Samstags gearbeitet wird oder nicht. Drittens hast Du die Fristenregelung des BGB leider nicht verstanden.
Gruß
Kokomiko
Nein, nein..
Die Frist des § 99 III BetrVG ist eine Wochenfrist. Und nun sagt das BGB in § 188 II: Eine Frist, die nach Wochen (...) bestimmt ist, endigt (...) mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche (...), welcher durch seine Benennung (...) dem Tage entspricht, in den das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt (...).
Auf Deutsch: Fristbeginn Freitag 15.2., Fristende Freitag 22.2. 23.59 Uhr.
Grüsse Winfried
Zitat von WinfriedNein, nein..
Was verneinst Du eigentlich?
Hallo.
Zitat von Kokomiko:Was verneinst Du eigentlich?
Wegen des falschen Fristendes das, weil die Wochenfrist m.E. am Freitag den 22ten endet:
Zitat von Lexipedia:(...) dann endent die Frist (...) am Montag, den 25. Februar 23:59 Uhr
Und wegen eines falschen Fristbegriffes und wegen des falschen Fristbeginns das, weil a) hier m.E. keine nach Tagen bemessene Frist vorliegt, sondern eine Wochenfrist, und weil b) m.E. die Wochenfrist mit dem auslösenden Ereignis am Freitag den 15ten beginnt:
Zitat von Kokomiko:Dass Ihr die Anhörung heute um 10 Uhr erhalten habt, spielt für das Fristende überhaupt keine Rolle, da hier nur volle Kalendertage zählen und die Frist sowieso erst am Folgetag zu laufen beginnt.
Richtig ist m.E.:
Zitat von Winfried:Fristbeginn Freitag 15.2., Fristende Freitag 22.2. (...).
Grüsse Winfried
Zitat von Winfried:Hallo.
Wegen des falschen Fristendes das, weil die Wochenfrist m.E. am Freitag den 22ten endet:
Winfried, warum so zurückhaltend? Die Frist endet definitiv am 22.2.13!
Zitat von Winfried:Richtig ist m.E.:
Der Eingang einer Anhörung löst lediglich eine Frist aus; im Falle des 99er eine Wochenfrist.
Will man das Ende der Wochenfrist berechnen, wird der Tag "Eingang" nicht gerechnet, also beginnt die Frist erst ab Folgetag zu laufen und endet eine Woche später. Du machst daraus aber eine Frist von 1 Woche plus X Stunden (Du setzt ja den Eingang der Anhörung mit Fristbeginn gleich) und das ist ganz einfach falsch.
Gruß
Kokomiko
Hallo.
Zitat von Kokomiko:Der Eingang einer Anhörung löst lediglich eine Frist aus; im Falle des 99er eine Wochenfrist.
Natürlich löst der Eingang der Anhörung die Wochenfrist aus - wo ist der Dissens?
Zitat von Kokomiko:Will man das Ende der Wochenfrist berechnen, wird der Tag "Eingang" nicht gerechnet, also beginnt die Frist erst ab Folgetag zu laufen und endet eine Woche später. Du machst daraus aber eine Frist von 1 Woche plus X Stunden (Du setzt ja den Eingang der Anhörung mit Fristbeginn gleich) und das ist ganz einfach falsch.
Ich verstehe nicht ganz, was Du meinst, auch nicht mit den "x Stunden".
Klar ist für mich: Der BR hat sich im Rahmen der Wochenfrist bis zum Ablauf des Freitags den 22. Februar zu äußern. Siehe z.B. erläuternd Fitting zu § 99 BetrVG, Rn 216: Ist daher die Mitteilung an einem Mittwoch dem BR zugegangen, so muss dieser vor Ablauf des folgenden Mittwochs seine Verweigerung schriftlich geltend machen. Und da sind wir ja wohl einer Meinung. Insofern halte ich eine weitere Diskussion irgendwie für nicht sonderlich fruchtbar...
Grüsse Winfried
Hallo Winfried und Koko,
ihr zwei seid wirklich süß. Was ihr da macht, ist, der eine sagt 4+4 ist 8, der andere sagt 3+5 ist 8.
Also, das Ergebnis stimmt, ihr habt nur unterschiedliche Rechenwege. M.E. ist hier der Rechenweg von Koko der richtige, weil juristisch korrekt hergeleitete und eindeutigere. Nichts für ungut, Winfried.
Grüßchen,
Carola
Hallo
Ich muss dir Recht geben Carola
im Prinzip ist die Frage ganz einfach zu beantworten.
Zitat: Gehe ich Recht in der Annahme, dass wir bis nächste Woche Freitag( 24:00h) Zeit haben darauf zu reagieren..? Antwort Ja.
Aber für jemand der sich gar nicht auskennt ist die Diskussion zwischen Winfried und Kokomiko schon hilfreich.
Hallo.
Zitat von Carola:Was ihr da macht, ist, der eine sagt 4+4 ist 8, der andere sagt 3+5 ist 8.
Inzwischen habe ich auch kapiert, was Koko meint.
Und dass sie recht(er als ich) hat, auch.
Es grüßt Häuptling "Der auf der Leitung steht"
Dann habe ich ja für eine anregende Diskussion gesorgt...;)
Und habe meine Antwort, Danke!