Hallo Zusammen,
bei uns startet die Produktion Sonntagsabends 21.30 und es wird im 3 Schichtbetrieb i.d.R. bis Samstagsabend 18:00 produziert. Bilsalng wurde keine Zuschläge für Sonntagsarbeit bezahlt. Die GL beruft sich auf das Arbeitszeitgesetz §9 Absatz 2 welcher besagt das in Betrieben mit regelmäßigem Schichtbetrieb die Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu sechs Stunden vor- oder zurückgelegt werden kann. Wie seht Ihr dies? Ist das so rechtens?
Besten Dank für Eure Kommentare/Hilfe, Martin