Zulage für Sonntagsarbeit

  • Hallo Zusammen,

    bei uns startet die Produktion Sonntagsabends 21.30 und es wird im 3 Schichtbetrieb i.d.R. bis Samstagsabend 18:00 produziert. Bilsalng wurde keine Zuschläge für Sonntagsarbeit bezahlt. Die GL beruft sich auf das Arbeitszeitgesetz §9 Absatz 2 welcher besagt das in Betrieben mit regelmäßigem Schichtbetrieb die Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu sechs Stunden vor- oder zurückgelegt werden kann. Wie seht Ihr dies? Ist das so rechtens?

    Besten Dank für Eure Kommentare/Hilfe, Martin

  • Hallo Martin70,

    ich halte die Fragestellung für falsch.

    Der Gesetzgeber sieht für Sonntagsarbeit nämlich überhaupt keine Zuschläge vor. Wurde schon mal in diesem Thread diskutiert.

    Also sollte man sich aus meiner Sicht mit der Frage "Nachtzuschläge" befassen. Guck mal hier.

    Der § 9 Abs.2 ArbZG ist zur Klärung der Frage "Zuschläge" allerdings überhaupt nicht geeignet. Der regelt ausschließlich die Möglichkeit, den Beginn oder das Ende der Sonn- und/oder Feiertagsruhe vor- oder zurückzuverlegen.

    Der Gesetzgeber geht nämlich zunächst einmal davon aus, dass ein Betrieb Sonn- und/oder Feiertags 24 Stunden ruhen muss; Sonntags also von 0 bis 24 Uhr. Die vorgenannte Regelung erlaubt nur, dass die Ruhezeit Samstags um 18 Uhr beginnen darf oder Sonntags um 6 Uhr.

    Greift ein Tarifvertrag?

    Gruß
    Kokomiko

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.