Hallo,
Unser BR-Vorsitzender wird im August 65. Er möchte gern verlängern, um den Wahlvorstand für die nächste Wahl 2014 zu machen (O-Ton, muss ja wohl gewählt werden). Also ist er zur GL und hat eine Verlängerung vereinbart vom 1.09.2013 bis 30.04.2014 und auch schon unterschrieben. Danach bekamen wir die Anhörung, in der stand, dass er als BR-Vorsitzender verlängert werden soll. Begründung war eigener Wunsch und wie oben erwähnt der Wahlvorstand.
Da in seinem Vetrag aber eine Klausel steht, die besagt, dass das Arbeitsverhältnis mit Eintritt ins Rentenalter endet, würde durch die juristische Sekunde auch sein BR-Mandat erlöschen. Nach Hinweis an die GL, wurde der Arbeitsvertrag soweit verändert, dass er nicht endet, sondern fortgeführt wird bis 30.04.2014. Die Anhörung wurde umgeschrieben, so das er mit seiner ursprünglichen Position (Diese gibt es nicht mehr) verlängert wird.
Jetzt meine Fragen Dazu:
- Ist so eine Vertragsänderung zulässig, oder tritt die juristische Sekunde dennoch ein ?
- Für andere Mitarbeiter im Unernehmen gibt es seit 2 Jahren keine Verlängerungen mehr bei Renteneintritt, wäre Dies dann eine Bevorteilung ?
- Sollten wir die Rechtmäßigkeit vom Gericht prüfen lassen, um Br-Beschlüsse und die nächste Wahl nicht zu gefährden, oder reicht eine Auskunft vom Anwalt ?
- Durch die Verlängerung bis 30.04.2014 würde die nächste Wahl schon beschränkt, da ja normalerweise bis 31.05.2014 gewählt werden könnte. Wäre das ein Eingriff in die Wahlordnung ?
Ich wäre für eine schnelle Antwort dankbar, da die neue Anhörung auf dem Tisch liegt.