Hallo zusammen,
ein MA hat Urlaub. Am ersten Tag geht es ihm schlecht, aber er denkt sich nichts großes dabei ("Wird schon wieder! Was soll's - ist ja nur ein Tag."). Als es auch am 2. Tag nicht besser wird, beschließt er am 3. Tag zum Arzt zu gehen. Dieser erfährt von dem Urlaub, kann anhand der Symptome sicher darauf schließen, dass der MA bereits Montag tatsächlich AU gewesen ist und erstellt auch die AUB in diesem Fall ausnahmsweise rückwirkend (und bis zum Ende der Woche).
MA meldet sich am 3. Tag nach dem Arztbesuch beim AG und reicht die AUB ein. Der AG schreibt ihm ab Zugang der AUB die Urlaubstage für den Rest der Woche gut.
Hat der MA Anspruch darauf, dass ihm der AG auch die ersten beiden Urlaubstage aufgrund der AUB gutschreibt? Zunächst mal muss der AG ja die AUB anerkennen. Worauf würde sich der Anspruch begründen lassen bzw. falls nicht, wie hätte er sich anders verhalten können/müssen? Hätte er sich z.B. gleich am Montag schon krank melden müssen, obwohl er Urlaub hatte und nicht absehen konnte, dass er später zum Arzt gehen und dieser ihn rückwirkend krankschreiben würde?
Vielen Dank!