Schwere Lasten Frauen/Männer

  • Hallo zusammen,

    das Problem kennt Ihr bestimmt.

    In einem Logistikzentrum,mit autom.Einlagerungsbahnen arbeiten Frauen und Männer.

    Die zu bearbeitende Ware , teils in Kartons oder Kststff.Beh.o.ä. wiegt in der Regel

    zwischen 5 und 50 Kg.:evil:

    Die Bestimmungen der BG (Lasthebeverordnung)sind mir bekannt,

    Die Lasten müssen gehoben,gestemmt oder i.ä.Form bewegt werden.

    Gefährdungsprotokolle sind noch nicht relevant,da erst bis Ende 2014 zu erstellen sind.:twisted:

    Nun das Problem:

    Frau sagt: zu schwer---mach ich nicht

    Mann sagt: Typisch Frau usw.

    Wie leben das andere Firmen?Hier helfen keine Gesetze!!

    Wir haben eine Fachkraft für ASI/aber extern!!!

    Als BRM habe ich mir ASI/u.Arbeitsschutz auf die Fahnen geschrieben.

    Ich habe div.Lehrgänge besucht.Was bekomme ich----§§§§

    Damit kann man das Problem nicht lösen.

    Ich bitte zwar um Hilfe , aber vorstellen kann ich mir das nicht.:oops:

    4 Ausfälle von Frauen/Rücken/ in kurzer Zt.

    Tschues

  • Hallo.

    Vielleicht bin ich ja mal wieder zu böse, aber das hier ...

    Zitat von superhasi:

    Hier helfen keine Gesetze!! (....) Damit kann man das Problem nicht lösen.

    ... ist schlicht und einfach Quatsch. Was hast Du denn in Deinen Schulungen gelernt?

    Dder BR könnte und sollte hier im Rahmen seiner Mitbestimmungsrechte nach § 87 I Nr. 7 BetrVG durchaus tätig werden, Ihr solltet halt mal damit anfangen und die nutzen. Gerade wenn man die Lastenhebeverordnung ansieht, bietet die da durchaus Ansatzpunkte bzgl. betrieblicher Ausgestaltung und damit auch betrieblicher Mitbestimmung (z.B. was sind geeignete organisatorische Maßnahmen, was sind geeignete Arbeitsmittel?). Bei so offensichtlichen Gsundheitsgefährdungen wäre ja zusätzlich sogar noch die Anwendung des § 91 BetrVG zu prüfen...

    Zitat von superhasi:

    Gefährdungsprotokolle sind noch nicht relevant,da erst bis Ende 2014 zu erstellen.

    Wie bitte!? Hast Du in Deinen Schulungen jemals von § 5 ArbSchG gehört? Gefährdungsbeurteilungen MUSS es bei Euch geben, und zwar JETZT. Im Übrigen hat der BR bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen Mitbestimmung, nur mal so angemerkt... Hier findet man schon erste Hinweise zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen.

    Zitat von superhasi:

    Wir haben eine Fachkraft für ASI/aber extern!!!

    Extern, intern, das ist doch egal, er/sie muss auch mit Euch zusammenarbeiten.

    Warum besprecht Ihr so eine Thematik nicht auch in den ASA-Sitzungen?

    Habt Ihr mal daran gedacht, VertreterInnen der BG oder der Gewerbeaufsicht in eine BR- oder ASA-Sitzung einzuladen, um Euch beraten zu lassen?

    Und, ganz ehrlich, ich bin im Thema Lastenheben nicht wirklich drin, aber wenn ich ein bisschen google, dann finde ich schon viele erste Hinweise auf relevante Informationen, z.B. auch zu geschlechtstypischen Unterschieden (Frauen sollen - vereinfacht ausgedrückt - in der Tat weniger schwer heben als Männer, älterere weniger als junge Menschen; auch die Körpergröße ist aus biomechanischen Gründen ein relevantes Kriterium). Da sollte jemand mit bereits absolvierten Schulungen doch schnell mehr finden können.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • wenn wer sagt: "ich kann das nicht" dann hilft doch zunächst mal der der kann. Egal ob das nun Männlein oder Weiblein ist. Und wenn niemand kann, dann spätestens muss Cheffe können - will sagen, dann hat er für Abhilfe zu sorgen.

  • Hallo Winfried,

    nein, Du bist nicht "böse",ich habe mich mich wahrscheinlich nicht richtig ausgedrückt.:)

    Die § die Du angeführt hast,sind mir bekannt.Meinen Lehrgang habe ich verstanden und in

    dieser Sache bin ich nächste Woche wieder unterwegs,bei meiner BG.

    Mit unserem AG gibt es kein Problem,deshalb war meine Frage "wie man es lebt"---Praktisch,

    wie man es in einem anderen Betrieb wirklich durchführt.OK-Du scheinst kein Praktiker in dieser Sache zu sein.Egal.

    Aber: Wo steht im Arbeitsschutzgesetz (§5),in welcher Zeit die Gefährdungsbeurteilung beendet sein

    muss,bei einer relativ neuen Betriebsstätte?Auch im Basiskommentar habe ich darüber nichts gefunden.

    Mal davon ab,werden die GB nie abgeschlossen sein,da sie lfd.ergänzt werden müssen

    --Unfall oder neue Maschinen etc.Auf den ASA Sitzungen diskutieren wir darüber.

    Ext.SiFak:So egal ist das nicht,den die externen SiFak werden ja,für Ihre Arbeit/Beratung bezahlt.

    Nach Grösse des Betriebes/Gefahreinstufung usw. gibt es ja im AsiG,eine Zeitberechnung.

    Dasselbe gilt ja für die ext.Betriebsärzte.Deshalb ist hier ein ein Abschluss der GB ,zu einem

    Status Quo gar nicht möglich.

    Mit einer internen Sifak/oder ASI wäre das anders,die/der ist ja ständig im Betrieb und ist fest angestellt.

    Ich werde meine Punkte bei dem BG Lehrgang anbringen und hoffe auf "Erleuchtung"!

    In diesem Sinne

    Tschues

    PS:Ich möchte dieses Forum nicht verägern("Quatsch")weil ich es wirklich gut und kompetent finde.

  • Wenn ich das richtig sehe, dann ist das Problem eher das zwischenmenschliche bei euch. Wir hatten das ähnlich (Getränkehandel, das gibt es auch nicht nur Six Packs), haben das aber ganz gut über die Verbesserung des Betriebsklimas hin gekriegt...

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.