Hallo,
unser Arbeitgeber hat bisher problemlos die Kosten von Arbeitsplatzbrillen erstattet - egal, wo diese gekauft wurde. Jetzt möchte er dies folgendermaßen regeln:
Die Kosten einer (notwendige und angemessene) Arbeitsplatzbrille werden nur dann getragen, wenn diese Brille bei einem bestimmten Optiker gekauft wird. Dabei wird das Gestell nur bis 19 Euro erstattet (natürlich ist gewährleistet, dass es für diesen Betrag mindestens ein Gestell gibt), die medizinisch notwendigen Gläser werden voll erstattet. "Sonderwünsche" müssen privat dazu gezahlt werden.
Ist eine solche Einschränkung (also der festgelegte Optiker) rechtens?
Hat der Betriebsrat bei einer solchen Regelung Mitbestimmungsrechte?
Ulli