Sicherheits Fachkraft

  • Hallo,

    unsere Sicherheits Fachkraft möchte aus Zeitmangel und weil er die Verantwortung nicht mehr übernehmen will seinen Job niederlegen. Kann er das einfach so machen oder was für Vorraussetzungen müssen gegeben sein? Wenn ja, wie leitet er das in die Wege?

    Gruß

    Marco

  • Hallo Marco,

    ist diese Aufgabe eine "ehrenamtliche" Aufgabe, sprich das macht er/sie neben der normalen Arbeitszeit oder ist es ein Teil seiner/ihrer Aufgabe laut Arbeitsvertrag.
    Im ersteren Fall: er/sie teilt mit, dass die Aufgabe nicht mehr wahrgenommen wird.
    Im zweiten Fall: er/sie muss sich mit dem AG verständigen, ob er/sie davon entbunden werden kann -> Vorschlag: Ergänzung des AV's, in der geregelt wird was künftig die Aufgaben sind.
    Ansonsten wäre es Änderungskündigung durch den AN mit der Gefahr, dass der AG die Änderung nicht akzeptiert und der AN sich selbst hinausgekündigt hätte (geht dann ohne BR - einfach so). -> An dieser Stelle daher sehr vorsichtig sein. (Kündigung muss aber schriftlich erfolgen; eine mündliche Mitteilung ist keine Kündigung, da unwirksam).
    Gruß/heelium

  • Die Sicherheitsfachkraft ist doch höchstwahrscheinlich der im Betrieb tätige Sicherheitsingenieur und der ist doch nur für diese Aufgabe fest angestellt. Habt ihr keinen eigenen ist wohl einer von einer für sowas zuständigen Firma bestellt und nimmt die Aufgaben war.
    Wenn Du allerdings den Sicherheitsbeauftragten meinst, ist das was anderes. Das ist ein Mitarbeiter der die Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter wahrnimmt ohne weisungsbefugt zu sein. Der kann auch jederzeit von seinem Amt zurücktreten. Stellt sich dann nur noch die Frage ob im Betrieb genügend Sicherheitsbeauftragte gem SGB vorhanden sind. Wenn nicht, hat der AG da Abhilfe zu schaffen

  • Hallo,

    ich meinte schon Sicherheitsfachkraft und nicht Sicherheitsbeauftragter. Unsere Sicherheitsfachkraft macht seine Aufgabe als Sicherheitsfachkraft während der normalen Arbeitszeit.
    Er ist aber als Produktionsleiter eingestellt und diese Position übt er auch bei uns im Betrieb aus. Die Sicherheitsfachkraft macht er also quasi "nebenbei"...

    Gruß

    Marco

  • Hi Marco,

    Sicherheitsfachkraft während der normalen Arbeitszeit nebenher geht gar nicht. Erkundige Dich mal bei Deiner BG, was die in Eurem Betrieb bei Eurer Betriebsgröße für die Sicherheitsfachkraft an Mindestzeitaufwand vorschreiben. Für diesen Zeitaufwand ist die Sicherheitsfachkraft dann mindestens freizustellen. Ansonsten: grobes Pflichtversäumnis des AG!

    Ihr solltet als BR bei der Neubestellung der Sicherheitsfchkraft Eure Mitbestimmung voll ausnutzen - bei Euch scheint mir einiges im Argen zu liegen, weil der AG das nicht so ernst nimmt...

    Grüße Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Guten tag,
    Fachkräfte für Arbeitssicherheit können sein:

    Sicherheitsingenieure, Sicherheitsmeister oder Sicherheitstechniker.

    Die Betreungsvarianten sind Angestellte, Freiberufliche oder durch einen überbetrieblichen sicherheitstechnischen Dienst.

    Die Anforderungen an eine FaSi ergeben sich aus § 7 Arbeitssicherheitsgesetz-ASiG.

    Die Beauftragung mit den Aufgaben gem. § 6 ASiG erfolgt durch einen sog. Bestellungsakt; weitere Pflichten des Arbeitgebers ergeben sich aus § 5 ASiG.

    Sowohl die Bestellung als auch die Abberufung einer FaSi darf grundsätzlich nur mit Zustimmung der AN - Vertretung erfolgen.

    Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind weisungsfrei bei der Anwendung ihrer Fachkunde.

    Ich bin dabei einige WiKi Seiten zum Arbeitsschutz zu erstellen.

    Möglicherweise ist es von Interesse.

    Freundliche Grüsse

    Sich.-Ing.Jörg Hensel
    http://www.mobbing-Gegner.de


    PS: Die Portale des Mobbing-Gegners - Blogg, Forum, WiKi - verfolgen keine kommerziellen Absichten. Das WiKi dient insbesondere zur Wissensgenerierung um das Thema Mobbing und ist als Open Source - System anzusehen, so dass jeder auch Beiträge, Anregungen und Sonstiges dort hineinschreiben kann.

    Menschenrechtsverletzungen durch Mobbing in der Bundesrepublik Deutschland können hier nachvollzogen werden.

    Aktuelle Pressemitteilung.

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.