Moin, moin,
bisher haben wir vom Arbeitgeber quartalsweise eine Übersicht der Überstundensalden der Mitarbeiter erhalten.
Nun verweigert der Arbeitgeber die weitere Herausgabe. Begründung: Er erhebt diese Daten nach eigener Auskunft nicht mehr und sieht auch keine rechtliche Grundlage für den BR dazu, diese zu verlangen...:roll:
Wir haben die Daten u.a. dafür genutzt, die Höchstarbeitszeitgrenzen zu überwachen bzw. bei hohen Stundensalden mit dem Arbeitgeber über eine Rückführung ins Gespräch zu kommen.
Hier also die Frage: Haben wir ein rechtlichen Anspruch auf Herausgabe dieser Daten, z.B. aufgrund § 80 Nr. 1 ..?!
Danke und Gruß