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eine Kollegin hat beim AG ihre Schwangerschaft angezeigt. Der AG beschäftigt sie daraufhin nicht mehr im 3- Schichtsystem, sondern nur noch in Normalschicht. So weit so gut. Hat die Kollegin trotzdem Anspruch auf die Schichtzuschläge, die bei Spät- u. Nachtschicht gezahlt werden?
§§11 MuSchG ist uns bekannt. Wir haben mit dieser Problematik aber wenig bis keine Erfahrung, ist in unserer Amtszeit erst die zweite Schwangerschaft und das erste mal, dass wir als BR von einer Koll. gefragt wurden.
Zu deiner Frage, warum die Frage bei "Frauen im Betriebsrat" steht, die Koll. ist EBRM- da dachte ich mir das passt :-))
So weit so gut. Hat die Kollegin trotzdem Anspruch auf die Schichtzuschläge, die bei Spät- u. Nachtschicht gezahlt werden?
Wolfgang schrieb es ja schon, eindeutiger als im § 11 MuSchG kann man kaum formulieren: Den Schwangeren ist (...) vom Arbeitgeber mindestens der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist, weiter zu gewähren, wenn sie wegen eines Beschäftigungsverbots (...) oder wegen des Mehr-, Nacht- oder Sonntagsarbeitsverbots (...) teilweise oder völlig mit der Arbeit aussetzen. Die Antwort kann daher nur lauten: Ja, natürlich.
Ich habe in meiner BR-Zeit tatsächlich erlebt, dass der AG einer schwangeren Krankenschwester nur noch den Grundlohn zahlte, er ließ sich argumentativ nicht überzeugen. Ich habe dann bei der Gewerbeaufsicht angerufen und denen das Problem der Kollegin geschildert. Zwar bestand hier keine amtliche Sanktionsmöglichkeit, aber die haben dann gerne beim AG angerufen und ihn rund gemacht. Es kam nie wieder vor...
ich häng`mich mal hier ran. Ich habe eine Frage die zu diesem Thema passt.
Den Schwangeren ist (...) vom Arbeitgeber mindestens der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist, weiter zu gewähren,..
Wenn in diese letzen drei Monate das Weihnachtsgeld oder das Urlaubsgeld fällt, zählt das mit?
Ohne das jetzt mit §§ unterlegen zu können, würde ich sagen nein. Sogenannte Einmalzahlungen spielen dabei keine Rolle. Nur das laufende Entgelt. (Achtung: z.B. quartalsweise ausgezahlte Überstunden sind laufendes Entgelt und regelmäßiges Einkommen. Boni oder eben Weihnachts- oder Urlaubsgeld nicht.)
Solche Einmalzahlungen könnten höchstens anteilig eingerechnet werden, ob sie das aber auch müssen?
wir haben zurzeit auch zwei schwangere MA. Die GL hat bisher auch noch nie den Durchschnittslohn gezahlt. Nun habe ich ja die beiden darauf hingewiesen, die haben sich dann an unsere PA gewandt, welche auch im BR ist. Die hat mir heute eine Email geschickt, über die ich doch sehr verwundert bin:
...da die Mitarbeiterinnen ... und ... auf dich zukamen bzgl. der Zahlung der Durchschnittsbeträge in der Schwangerschaft, müsstest du bitte an Hr.... die Info geben, dass du mit den Mitarbeiterinnen gesprochen hast und daher bitte den Auftrag erteilst, die Zahlungen anzuweisen.:shock: :shock:
Soll das ein Witz sein? Ich als BRV kann doch keine Zahlungen anweisen, oder?
Ohne die genaueren Umstände zu kennen schwierig. Aber nachdem was ich verstanden habe, wäre meine Interpretation folgende:
Die Kollegen in der PA haben sich ein wenig unglücklich ausgedrückt.
Selbstverständlich kannst du keine Zahlungen anweisen, aber als BRV steht es dir zu, die PA auf ihren Fehler hinzuweisen und auf Korrektur zu drängen. (Etwas, was die Kollegen offensichtlich lieber nicht aus eigenem Antrieb tun wollen. (Ist halt ein Unterschied, ob der BR sagt: pass auf Chef, da läuft was schief oder der/die Personalsachbearbeiter/in))
Insofern solltest du hier keine Zahlungen anweisen, sondern im Namen des BR auffordern, die Zahlungen zu korrigieren.
Da hast du ganz recht. Das ist aber schon passiert. Die PA war auch darüber informiert. Das ist schon so wie sie geschrieben hat. GL hat zugegeben, dass das in der Vergangenheit falsch gelaufen ist. Sie wussten nichts von dem Gesetz :lol: