Unzulässiges Einstellungsformular?

  • Hallo zusammen,

    Einstellungen liefen bei uns bisher ziemlich formlos ab. Nun hat der BR auf ausdrücklichen Wunsch der GL ein Einstellungsformular erarbeitet - was prompt abgelehnt wurde, da es "datenschutzbedenkliche" und "überflüssige" Angaben beinhalten würde.

    Schaut es euch bitte mal an und schreibt mir eure Meinung und Verbesserungsvorschläge

    Gruß, MmdL

  • Hallo MdmL,

    so wie ich das Formular und dessen geplanten Einsatz verstehe, soll es ja wohl gleichermaßen von GF und BR genutzt werden. Richtig?

    Datenschutzrechtlich bedenklich finde ich daher zumindest die Frage nach der Schwerbehinderung. M.W. ist das ausgeurteilt und es obliegt dem Bewerber, ob er diese Angabe machen möchte oder nicht oder ob er sogar absichtlich falsch antwortet.

    Ein weiteres Problem sehe ich in der Frage nach dem einzusetzenden Fahrzeug. Ist das bei euch Wunschprogramm?

    Aber: Wenn die GF euch ausdrücklich gebeten hat, ein Forumlar zu entwerfen, ihr dann dieses vorgelegt habt und es Probleme macht, dann soll doch die GF selbst einen Gegenvorschlag machen, der ihrer Meinung nach nicht datenschutzrechtlich bedenklich ist.
    Einstellungen sind nach § 99 BetrVG deutlich mitbestimmungspflichtig. Dies ist eine Bringschuld des Arbeitgebers. Lasst euch also nicht zu seinem Handlanger machen.

    Grüßchen,
    Carola

  • Hallo,

    hier handelt es sich offensichtlich um ein Formular, das im Rahmen der Beteiligung des BR bei der Einstellung nach § 99 BetrVG verwendet und bei dieser den erforderliuchen Unterlagen beigefügt wird, und und das der AG ausfüllt, sehe ich das richtig? Es geht hier nicht um ein Formular, dass den BewerberInnen vorgelegt wird, sondern um ein "Binnenformular" im Verhält nis AG - BR?

    Ich verstehe dann die im Formular verwendete Frage "Wie möchten Sie zustellen (mehrere Antworten möglich)?" nicht, die ist als Frage an den/die BewerberIn formuliert, das ist doch dann Quatsch. Wenn das für Euch relevant ist, dann müßte es der AG bei dem/der Einzustellenden erhoben haben und teilt das mit: "Wie soll zugestellt werden (mehrere Antworten möglich)?". Selbiges gilt für die Frage mit dem Wahlausschreiben.

    Und da es sich um kein Formular handelt, dass durch die BewerberInnen ausgefüllt werden soll, ist auch der Passus mit der Schwerbehinderung absolut okay (ich habe eh abgespeichert, dass das auch gegenüber BewerberInnen eine zulässige Frage wäre). Wenn und insoweit der AG weiß, dass eine SBvorliegt, kann und darf (und ggf. auch muss) er das dem BR doch mitteilen - da gibt es kein datenschutzrechtliches Hindernis.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Gegen das Formular ist m.E. nichts einzuwenden. Ihr solltet bei der Formulierung nur darauf achten, im berichtenden Stil zu bleiben. Und alle Felder vom Arbeitgeber ausgefüllt werden.

    Also nicht "Wie möchten Sie zustellen?" sondern "Zustellung wird durchgeführt mit"...


    Die Frage, wie ein Postzusteller die Post zustellt ist -denke ich, ohne aus der Branche zu sein- wichtig im Sinne des Arbeitsschutzes.

    Es macht durchaus einen Unterschied, ob jemand "nur" ein paar ruhige Straßen abläuft oder über die Dörfer zuckelt und dort die Post zustellt. Von daher halte ich es schon für wichtig, dass der BR weiß, wie der Arbeitnehmer eingesetzt wird.

  • Meinen Vorgängern kann ich nur zustimmen:

    Ihr habt einen Vorschlag erarbeitet der nun im Körbchen des Arbeitgebers liegt.

    Der AG sollte es entsprechend seinen Vorstellungen zunächst überarbeiten und dann an euch zurück geben. Darufhin schaut ihr wieder drüber und entscheidet ob ihr inhaltlich alle entscheidenden Angaben für eine Beschlussfassung findet.

    Ich empfehle dem Formular deutlich fett den Titel: "Betriebsratsanhörung" zu verpassen.

    Dann die Auswahlfelder über welche Personalmaßnahme informiert wird:

    - Einstellung

    - Versetzung

    - sonstiges

    Wichtig für die Entscheidung ist u.a. auch:

    Das Einstellungsdatum,

    Auswahlfeld: befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis,

    Auswahlfeld: Liegt eine interne Stellenausschreibung vom ... vor

    Gab es interne Bewerber? JA/NEIN

    Arbeitszeit

    Position

    Nebenabsprachen

    Mitgelieferte Unterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse ...)

    Empfangsbestätigung

    Anhörungsergebnis: --> Auswahlfeld:

    Stimmt zu, Keine Stellungnahme, Widerspruch (Begründung laut Anlage)

    ggf. Telefonnummer und private EM@il Adressse kann man, sollte man es zur Entscheidung benötigen den Bewerbungsunterlagen entnehmen also würde man mit freiwilligen Angaben das Formular nur aufblähen.

    GLG

  • Vielen Dank erstmal für die Antworten. Ich schiebe mal ein paar Infos nach:

    Wir sind in einer Prekärbranche und müssen im Prinzip nehmen, was nicht bei 3 auf dem Baum ist. Deshalb haben AG und BR übereinstimmend Bewerbungsmappen und Zeugnisse für entbehrlich erklärt, um keine formalistischen Hürden aufzubauen.

    Bewerber/in sieht Stellenanzeige, ruft an, AG vereinbart Gespräch, informiert BR. Deshalb ist das Formular durchaus nicht intern gedacht, sondern den Mittelteil soll ausdrücklich der/die Bewerber/in ausfüllen, weil wir einige Male unbrauchbare Gebietszuteilungen erhalten hatten (Bewerber ohne Führerschein wurde für ein Rollergebiet vorgeschlagen etc.) :roll:

    Im Gegensatz zur GF kennt der BR die Zustellgebiete und legt als Kriterien fest: Innenstadtgebiet, evtl. noch Fußgängerzone: Fahrzeug eher hinderlich. Außenbezirk: Erfordert zumindest Fahrrad. Steile Straßen: E-Bike oder Roller. Viele Großkunden im Bezirk: Oft nur mit Auto sinnvoll. Bei der Fahrzeugbeschaffung (vor BR-Gründung) sind hier virtuose Fehlinvestitionen getätigt worden. Deshalb geht unsere Absicht schon in Richtung Wunschkonzert: Künftige Fahrzeugplanung soll an MA angepasst werden, nicht umgekehrt.

    Unsere Frage nach Sprache des Wahlausschreibens ist pragmatisch im Hinblick auf die nächste BR-Wahl. Cheffe findet die Frage schon durch Nationalität beantwortet. Folge: Da wir viele Zeitungszusteller/innen nicht persönlich kennen, werden wir sehr viele fremdsprachige Wahlausschreiben an Leute herausgeben, die hervorragend deutsch sprechen. Entsprechende Nachfragen bei der GF werden erfahrungsgemäß erst bei Fristsetzung auf den letzten Drücker beantwortet, das wollen wir vermeiden.

    Nach Schwerbehinderung fragen wir wegen zusätzlichen Urlaubstagen (SBG IX, §25) und besonderem Kündigungsschutz, also im Interesse des MA.

    Übrigens meint Cheffe, das Geburtsdatum würde uns nichts angehen, da wir sowieso nur MA über 18 beschätigen dürfen...:oops:

    Gruß, MmdL

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Ich gebe zu, ich tue mich mit dem Formular auch schwer.

    Auch mein Hauptkritikpunkt ist, dass aus dem Formular nicht eindeutig hervorgeht, ob es nun ein Formular ist, dass der Bewerber ausfüllt oder ob die Geschäftsstelle es ausfüllt wenn sie den Betriebsrat anhört.

    Wenn es unbedingt nur ein Formular sein soll, dann solltet ihr es anders aufbauen.

    Oben den Fragebogen, den der Bewerber ausfüllt. (Fängt das oben schon mit: "ich beabsichtige folgenden Mitarbeiter einzustellen" an, gibt das u.U. ein völlig falsches Signal an den Bewerber.)

    Darunter dann die Anhörung an den Betriebsrat.

    Davon ab, ist mir nicht klar, wofür es für euch wichtig ist, wie der neue Kollege zustellt.

    Die Frage nach der Sprache zum Wahlausschreiben ist zwar vorrausschauend, aber aus meiner Sicht unnötig. Vielleicht kann ein Kollege der nächstes Jahr im September eingestellt wird tatsächlich noch nicht genug deutsch um es zu verstehen, hat aber bis zu nächsten Wahl fast vier Jahre Zeit. Oder glaubt es bis dahin zu können und kann es dann doch nicht. Von daher... (spart euch die Mühe, ihr müsst es eh immer aktuell abfragen, alle Jahre wieder...)

    Auch die Nationalität sehe ich nicht als erforderlich an. Sie ist für den Arbeitgeber zwingend erforderlich um zu entscheiden, ob der Bewerber eine Aufenthalts-/Arbeitsgenehmigung braucht oder nicht, aber der BR?

    Dessen ungeachtet, ist es nicht eure Aufgabe solche Formulare zu entwickeln. Wenn es dem AG also nicht passt - es steht ihm frei nachzubessern.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • OK, da haben sich dein und mein Beitrag überschnitten. Ändert sich aber nichts groß an meinen Ausführungen.

    Lediglich, was das Geburtsdatum angeht, den Zahn solltet ihr dem Arbeitgeber schnellstens ziehen. Auf den Wählerlisten sind die Mitarbeiter auch mit Geburtstag anzugeben. Diese Information ist also durchaus sinnvoll und auch notwendig.

    Wenn ihr ein Problem mit den Fahrzeugführern habt, dann wäre es doch vielleicht auch hilfreich, den Bewerber zu fragen, ob er einen Führerschein hat und wenn ja welche Klasse(n), oder?

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo Moritz,

    auf den Wählerlisten werden wir den Geburtstag ausdrücklich nicht angeben. Zumindest nicht bei denen, die irgendwo aufgehängt werden...;)

    Die Frage nach Führerschein ja/nein hält der AG auch für ausreichend. Es ist aber oft so, dass Rollerfahrer lieber E-Bike fahren (wer einmal im Hochsommer täglich 5 Stunden einen Helm auf dem Kopf hatte, kann das nachvollziehen...) Folge: E-Bikes fehlen, Roller rosten unbenutzt vor sich hin, Anschaffung weiterer E-Bikes/Fahrräder wird mit Verweis auf die unbenutzten Roller abgelehnt, Kollegen weigern sich, auf anderes Verkehrsmittel umzusteigen, andere wollen partout keinen Meter laufen, den sie auch fahren können... manchmal wie im Kindergarten. Besonders bei Krankheits/Urlaubsvertretungen wird rangiert wie auf dem Verschiebebahnhof. Deshalb halte ich die Frage: "Wie möchten Sie zustellen", für Konfliktpotential senkend.

    Gruß, MmdL

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Zitat von Der Mann mit der Ledertasche:

    auf den Wählerlisten werden wir den Geburtstag ausdrücklich nicht angeben. Zumindest nicht bei denen, die irgendwo aufgehängt werden...;)

    Das ist ja auch völlig richtig so. Das ändert aber nichts daran, dass der Arbeitgeber sie euch mit Geburtsdatum liefern muss.

    Im übrigen gibt es keine Datenschutzrechtlichen Bedenken zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Da dem Betriebsrat im Falle einer Einstellung ALLE Unterlagen vorzulegen sind, kann sich der Arbeitgeber nicht auf Datenschutz berufen. Das ist schlicht Blödsinn. (Und amtlich längst entschieden.)

    OK, ich verstehe die Frage an den Bewerber, nur nicht, warum sie auf dem Anhörungsbogen auftaucht. Aber wie gesagt, da wäre eben mein Vorschlag, trennt sauber zwischen dem Teil, den der Bewerber ausfüllt und dem Teil auf dem die Anhörung erfolgt. (Das geht auch auf einem Formular.)

    Sprich, der Bewerber füllt den Bogen aus, die Geschäftsstelle entscheidet ob sie den Menschen einstellen will und füllt dann die Anhörung aus (Vollzeit, Teilzeit, Eingruppierung usw. usf) und der BR kann dann entscheiden.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo,

    wie Carola schon schrieb, ist die Art der Fragestellung nach Schwerbehinderung eigentlich unzulässig, weil durch ja-nein Alternative ein zu hoher Druck ausgeübt wird.

    Zulässig wäre lediglich eine Frage, bei der entweder mit "ja" geantwortet werden kann oder aber nichts angegeben wird - verbunden mit dem Zusatz "die Beantwortung der Frage ist freiwillig".

  • Nochmal hallo,

    die Anfrage nach SB ja/nein hilft beim geplanten Ziel ohnehin nicht. Um in den Genuss von Sonderurlaub nach SGB zu kommen o.ä. braucht es m.W. nach einen GdB von mindestens 50 oder eine Gleichstellung.

    Weiterhin: Nicht jeder erkennt, dass ein BR ihm helfen will....

    Wir wär's denn mit folgender Änderung:

    Folgende Angaben sind freiwillig - falls schwerbehindert, Grad der Behinderung >50 oder gleichgestellt - ja/nein

    Damit hast du sowohl dem Bewerber, der weniger als GdB 50 hat (inkl. 0), die Möglichkeit gegeben, das Feld leer zu lassen, da ihm sein evtl. vorhandener GdB eh nicht hilft sowie dem Bewerber mit mehr als 50 die Gelegenheit gegeben, seine Vorteile zu nutzen.

    Grüßchen,
    Carola

  • Zitat von Moritz:

    Respekt, Frau Kollegin, das ist mal eine pfiffige Formulierung. Gefällt mir!

    Mir auch, deshalb werde ich sie dem Gremium auch zum Beschluss vorlegen. Danke an alle für eure vielen Anregungen!

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Hallihallo,

    ich stelle gerade fest, dass ich, wenn ich gelobt werde, zur Höchstform auflaufe... kann das mal jemand meinem Chef sagen? :D :D 8)

    Mir ist da doch glatt eine noch bessere Formulierung eingefallen:

    Schwerbehindert: GdB >50 oder gleichgestellt - ja / nein / keine Angabe

    Ist kürzer, knackiger und, wenn man's nach Wolfgangs Einwand mit der ja/nein-Option genau nimmt, auch noch besser, da hier auch ein Mensch mit GdB >50 "keine Angabe" ankreuzen kann ohne zu lügen. Damit verzichtet er zwar auch auf die Vorteile, er entscheidet es aber selbst.

    Grüßchen,
    Carola

  • Zitat von Carola:

    ich stelle gerade fest, dass ich, wenn ich gelobt werde, zur Höchstform auflaufe... kann das mal jemand meinem Chef sagen? :D :D 8)

    Aber gerne...:D

    Hallo Carolas Chef,

    falls du deiner Mitarbeiterin hinterher schnüffelst, indem du hier mitliest, möchte ich deinen Führungsstil für verbesserungswürdig erklären. Du solltest deine Mitarbeiter/innen öfter loben, da sie bei positiver Rückmeldung motivierter sind und ihr ganzes Potential erfalten. Durch Unterlassung entstand deinem Saftladen ein Schaden in beträchtlicher Höhe.

    Ich lege daher nahe, dass du sofort von deinem Posten zurücktrittst und Carola das Steuer übergibst. Als Anfangsgehalt schlage ich das dreifache deines Geschäftsführergehalts vor. Diese Summe halte ich für gerechtfertigt, da sie in Relation der Fähigkeiten steht.

    Weggetreten und Ausführung!

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Hallo Der Mann mit der Ledertasche,

    sorry, aber dieses Einstellungsformular ist schwer verbesserungswürdig und ich würde meine Zustimmung definitiv verweigern.


    1. Die Frage nach der Schwerbehinderteneigeschaft darf im Bewerbungsgespräch nach wie vor nicht gestellt werden.

    Ausnahme: Eine mögliche Schwerbehinderteneigenschaft ist klar erkennbar

    2. Die Frage nach einer Schwerbehinderteneigenschaft darf seitens des AG aber nach 6 Monaten eines bestehenden AV gestellt werden, da dann das KschG greift, im Falle einer Kündigung das Integrationsamt beteiligt werden muss und ab diesem Zeitpunkt schützenswertere Interessen des AN in den Hintergrund treten.

    3. Die Frage nach der Nationalität hat in Zeiten des AGG rein gar nichts auf einem solchen Formular verloren.

    Außerdem würde einen BR die Beantwortung dieser Frage nicht viel weiter bringen, wenn sich z.B. ein Schweizer bewirbt ... erhält der dann das Wahlausschreiben auf > Deutsch, Italienisch, Französisch oder Rätoromanisch?

    Fatal finde ich, dass Ihr nur auf die BR-Wahl abhebt. Immerhin müsst auch Ihr einmal pro Quartal zu einer Betriebsversammlung einladen. Müssen dann die KollegInnen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, auf den Tätigkeitsbericht "verzichten"? Bei hohem Anteil ausländischer AN kann ggf. eine Übersetzung des Tätigkeitsberichts (schriftlich oder per Dolmetscher) erforderlich sein.

    Ich würde eine allgemeine Frage danach empfehlen, in welcher Sprache die KollegInnen durch den BR unterrichtet werden wollen.

    4. Fehlt eine Angabe, wie denn die einzustellenden AN eingruppiert werden sollen.

    5. Sollte ein BR die Chance nutzen, den AG dazu aufzufordern, den Grund für die Stellenbesetzung zu benennen, wie in § 99 BetrVG mit dem Stichwort "Auswirkungen" umschrieben.

    Beispiel: AN Gutzufuß soll für das Gebiet .... eingestellt werden.
    Grund: AN Fußkrank hat zum ... gekündigt, ist in Elternzeit etc.

    6. Ist für den BR überhaupt nicht ersichtlich, wie viele AN sich auf diese Stelle beworben haben (extern, intern). Wie will man dann etwaige Benachteilungen prüfen?

    7. Wird der AN befristet / unbefristet eingestellt? Auch diese zwingend erforderliche Angabe fehlt.

    8. Kann ein BR die Zustimmung zur Einstellung, aber nicht die Einstellung verweigern.

    Mehr fällt mir im Moment nicht ein, aber ich denke, das reicht auch erstmal. :lol:

  • Team-ifb

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