Tragen von Sicherheitsschuhen

  • Hallo!

    In unserer Firma sind Sicherheitsschuhe im Lager vorgeschrieben. Diese werden auch vom Arbeitgeber gestellt.

    Nun kommt alle Jahre wieder die Anweisung zur Inventur - auch für die MA in der Verwaltung!

    In der Inventuranweisung wird nur von "festes Schuhwerk" gesprochen welche die MA aus der Verwaltung tragen sollen - sonst keine weiteren Anweisungen bzgl. Schuhe oder sonstiger Schutzkleidung.

    Nun ist es auch "nur" ein Versandlager wo es Hochregale (6-8m Höhe) und normale Kommissionsregale (1 bis 3 m Höhe) gibt (von den Gabelstaplern rede ich mal gar nicht) . Die Waren haben ein Gewicht von wenigen Gramm bis 25kg.

    Nachdem der AG schon einmal den BR darauf hingewiesen hat, dass er - der BA - bei einer Besprechung mit Lagermitarbeiter doch bitte auf das richtige Schuhwerk zu achten hat, haben wir dann natürlich dankend sofort für uns alle Arbeitsschuhe auf kosten der AG bestellt.

    Aus diesem Grund stellt sich uns natürlich die Frage ob nun nicht alle MA aus der Verwaltung für die angeordnete Inventur vom AG Arbeitsschuhe bekommen müssten.

    Wie geht man am die Sache am besten an?

    Grüße aus NRW

  • Wer einen Bereich betritt, in dem Arbeitsschutzkleidung vorgeschrieben ist, hat diese zu tragen. Punkt.

    z.B. Kommst du in eine ordentliche Baustelle ohne Helm und AS-Schuhe mit Stahlkappe gar nicht erst rein. Da ist es völlig egal, ob du sonst im Büro arbeitest oder Putzfrau bist....

    Zur Verfügung muß diese der AG stellen. Natürlich kann die AS-Kleidung des letzten Jahres getragen werden, wenn diese noch geeignet ist.

    Sicherlich wurden bei der Gefährdungsbeurteilung eures Lagers etwas zur AS-Kleidung festgelegt?

    Und daran hat sich einfach jeder zu halten.

  • Danke für die schnelle Antwort!

    Tja, der BR und die Arbeiter im Lager haben welche - die MA aus der Verwaltung halt nicht! Haben den AG auch schon darauf hingewiesen - bis heute keine Reaktion. Haben aber auch noch bis November zeit ;) Wie sollte man reagieren wenn bis zur Inventur keine Sicherheitsschuhe für die MA der Verwaltung vorhanden sind?

  • Ihr müsst doch einen ASA und mind. eine Fachkraft für Arbeitssicherheit haben!

    Wenn aus dieser Richtung der Hinweis kommt, dass der Lagerbereich entsprechend der Gefährdungsbeurteilung nur mit entsprechender PSA betreten werden darf, hat der AG entsprechend zu handeln.

    Außerdem gibt es den § 17 Abs.2 ArbSchG, der helfen sollte ...
    Der AG wird wohl kaum Wert darauf legen, dass er durch die zuständige Aufsichtsbehörde dazu aufgefordert wird, den Verwaltungs-Angestellten für die Dauer der Tätigkeit im Lagerbereich eine PSA stellen zu müssen.

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.