Hallo,
woran kann ich festmachen, dass ein selbständiger Betrieb oder nur ein Betriebsteil vorliegt?
Folgende Situation:
In unserem Unternehmen haben wir in Hannover den "Hauptsitz" (der sich auch so nennt)
In Augsburg haben wir ca. 15 Arbeitsplätze in denen Dienstleistung/Werbeprodukte genauso wie am Hauptsitz angeboten werden. Das Unternehmen nennt sich dort genauso wie der Hauptsitz, aber mit dem Zusatz "Büro Augsburg". Es gibt dort keinen eigenen BR, die Vertretung erfolgt über den Hauptsitz. "Augsburg" kann ohne den Hauptsitz nicht bestehen und ist organisatorisch und technisch vom Hauptsitz abhängig. So auch Personalmaßnahmen erfolgen über den Hauptsitz. (Einstellungen, Schulung, etc.)
A) Auf meine telefonische Rückfrage in der Personalabteilung wurde mir von einer Fachkraft gesagt: In Augsburg sitzt nur die Abteilung XY. Die Aussenstelle wird über Hannover geführt und ist kein eigenständiger Betrieb.
B) Der BR sagt er hätte mit der Bereichsleitung der PA gesprochen, aber man hätte ihm gesagt: "Wir bestehen aus zwei Betrieben". (wonach Augsburg ein selbstständiger Betrieb wäre)
Ich muss also in die Klärung gehen. Da ich hier zu wenig Ahnung habe, bitte ich um Hilfestellung. Unvorbereitet will ich nicht in die Klärung gehen.
Wie ist eure Meinung dazu?
Meines erachtens handelt es sich um einen unselbständigen Betriebsteil nach dieser Beschreibung:
§ 1 Abs. 2.1 BetrvG
jedoch um einen eigenen Betrieb nach:
§ 4 Abs. 1.1 BetrvG (wegen der Entfernung)
Dem entgegen steht dann dieser Artikel im Punkt 3.a
Der Hintergrund meiner Frage ist die Wahrnehmung der GSBV Rechte durch eine gewählte SBV die davon abhängig ist ob wir ein oder zwei Betriebe sind. Da die BRs aber besser in Betriebswirtschaft ausgebildet sind, habe ich die Frage hier eingestellt.
Edit: Im Konzern gibt es nur BR und KBR
VG
Andreas