Hallo zusammen,
mir ist klar, dass der AG gemäß § 16 Abs. 2 ArbZG die Pflicht hat, gewisse Arbeitszeiten (> 8 Std./Tag) zu dokumentieren.
Nun gibt es MA, die haben Verträge, die gar keine Überstundenvergütung vorsehen (nach AGB-Kontrolle und Transparenzgebot unzulässige Klausel; dieser Umstand sowie aktuelle BAG-Rechtsprechung ist soweit bereits bekannt; leider begrenzt eine 2x 3 Monate Ausschlussklausel im AV den rückwirkenden Anspruch). Diese MA erhalten keinen Zugang zum Zeiterfassungsprogramm, was von den sonstigen MA mit Zeitkonto gepflegt werden muss.
Nun möchten manche dieser MA aber ihre Arbeitszeiten sehr wohl erfasst und dokumentiert wissen - nicht nur in Form einer persönlichen Exceltabelle, die im Streitfall angezweifelt wird.
Kann der BR/GBR ausdrücklich vom AG verlangen, dass ALLE Mitarbeiter, die es wünschen, Zugang zum Zeiterfassungsystem erhalten?
Lieben Dank für eure Antwort vorab!