Zweite Kündigung ohne Rücknahme der ersten Kündigung

  • Hallo,

    Bei uns ist ein Kollege gekündigt worden im Januar (Absprache mit AG - AN wird vorzeitig in Rente geschickt - bekommt für zwei Jahre Diffenenzbetrag zum Arbeitslosengeld gezahlt). :P Der Personalchef hat dem Rechtsanwalt des AN vergessen die Kündigungsdaten mitzuteilen. :(

    Da keine Kündigunschutzklage mehr eingereicht werden konnte weil der Termin verstrichen war, wurde die Kündigung schriftlich zurückgezogen. Der Arbeitgeber hat aber vergessen hierüber den BR zu informieren. :!:

    Nun bekommt der BR eine erneute Anhörung zur Kündigung des AN. Der BR hat aber nichts bekommen woraus hervorgeht das die Kündigung zurückgenommen wurde.

    Können wir jetzt der Kündigung zustimmen :?:

    Müssen wir die Kündigung ablehnen mit der Begründung das der Kollege bereits gekündigt ist :?:

    Frage; Darf der BR der zweiten Kündigung zustimmen, schließlich ist der Kollege ja schon gekündigt

    worden?

    Danke im voraus für Eure Beiträge, mika

  • Hallo Mika,

    dein Beitrag verwirrt ein bisschen, deshalb hast du auch noch keine Antwort bekommen.

    Warum will der MA Kündigungsschutzklage einreichen?

    Warum wollt ihr der Kündigung zustimmen, dann hat der MA doch gar keine Chance bei einer Kündigungsschutzklage?

    Entweder ihr widersprecht der Kündigung oder ihr lasst die Frist verstreichen.

    Ausserdem könnt ihr ja mal in der Personalabteilung fragen, warum eine erneute Anhörung kommt.

    Gruß

    Hubertus

    Ich habe als Kind nicht laufen gelernt um heute zu kriechen.

  • ... es ist nicht unüblich, dass der Betriebsrat beispielsweise zur "außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung" und damit gleichzeitig zu zwei Kündigungen angehört wird. Man arbeitet da beide Kündigungsabsichten ab. Ob aus der Kündigungsabsicht des Arbeitgebers auch tatsächlich eine Kündigung wird, wisst ihr zum Zeitpunkt der Anhörung nie.

  • Ich versuche es noch etwas besser zu erklären:

    Der AN hat sich mit dem AG geeinigt, bekommt eine bestimmte Summe gezahlt, wird gekündigt, geht 1 1/2 Jahre in Arbeitslosigkeit und der AG zahlt ihm die Differenz zum eigentlichen Gehalt. Nach 1 1/2 Jahren Arbeitslosigkeit geht der AN dann in Rente.

    Nun wurde der AN gekündigt. Der Personalchef hat vergessen darüber den Anwalt zu informieren (auch ein Anwalt der Firma) der die Kündigungsschutzklage einreichen soll. Vor Gericht dann einigen sich beide Seiten dann auf einen Vergleich und der Kollege wird entlassen.

    Da der Personalchef nun vergessen hat den Anwalt über die Aushändigung der Kündigung zu informieren, wurde seitens der Firma die Kündigung schriftlich zurückgezogen.

    Über diese Rücknahme ist aber der BR nie schriftlich informiert worden.

    Jetzt vier Wochen später lieght dem BR eine Anhörung vor, das der AN wieder gekündigt werden soll.

    Für den BR ist der Kollege doch schon vor vier Wochen gekündigt worden.

    Wie sieht es nun aus. Es kann doch keiner gekündigt werden und vier Wochen später nochmal (der BR wiess ja offiziell nichts von der Rücknahme der ersten Kündigung)

    Ich hoffe jetzt ist das Problem ein bisschen besser erklärt.

    Gruß mika

  • Ob ihr zu einer vorherigen Kündigung angehört worden seid oder nicht, ob der Arbeitgeber auch über die Rücknahme der Kündigung informiert hat oder nicht (und wenn nicht, woher weißt du dann so genau, was die Hintergründe sind?), spielt überhaupt keine Rolle.

    Steht der Kollege noch auf der Payroll? (Sprich ist er noch Mitarbeiter des Unternehmens?) Ja, dann behandelt die Anhörung. Nein? Dann könnt ihr den AG fragen, was ihr damit sollt.

    Und wenn der Kollege keine silbernen Löffel geklaut hat (oder sich anderer Dinge schuldig gemacht hat, die ihr als BR nicht hinnehmen wollt), dann solltet ihr ohnehin der Kündigung widersprechen (was in dem Fall noch den Vorteil hat, dass es den Weg für einen Vergleich vor dem Arbeitsgericht einfacher macht).

    Wenn ihr euch nicht beteiligen wollt, könnt ihr die Anhörung auch als erledigt erklären (hat den Vorteil, dass der Arbeitgeber nicht die 7 Tage warten muss, bis die Zustimmungsfiktion eintritt).

    Es gibt also die ganz normalen Möglichkeiten auf die Kündigung zu reagieren. Hier irgendwelche Formalismen aufzubauen und sich hinter einer angeblichen Uninformiertheit (angeblich, weil du ja erklären kannst, wie es dazu kommt) zu verstecken ist, mit Verlaub, nur albern.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Zitat von Hubertus:

    also istz die Kündigung ein Fake um sich Arbeitslosengeld zu erschleichen.

    Das wäre sie in meinen Augen genau dann, wenn der Kollege gehen will, aber der Arbeitgeber ihm hier einen Gefallen tut. Hörte sich für mich aber anders an. Der Arbeitgeber will ihn loswerden, der Kollege will aber nicht gesperrt werden, weil er sich nicht gegen die Kündigung gewehrt hat.

    Ist vielleicht nur ein kleiner, aber feiner Unterschied...

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.