Hallo,
Bei uns ist ein Kollege gekündigt worden im Januar (Absprache mit AG - AN wird vorzeitig in Rente geschickt - bekommt für zwei Jahre Diffenenzbetrag zum Arbeitslosengeld gezahlt). Der Personalchef hat dem Rechtsanwalt des AN vergessen die Kündigungsdaten mitzuteilen.
Da keine Kündigunschutzklage mehr eingereicht werden konnte weil der Termin verstrichen war, wurde die Kündigung schriftlich zurückgezogen. Der Arbeitgeber hat aber vergessen hierüber den BR zu informieren.
Nun bekommt der BR eine erneute Anhörung zur Kündigung des AN. Der BR hat aber nichts bekommen woraus hervorgeht das die Kündigung zurückgenommen wurde.
Können wir jetzt der Kündigung zustimmen
Müssen wir die Kündigung ablehnen mit der Begründung das der Kollege bereits gekündigt ist
Frage; Darf der BR der zweiten Kündigung zustimmen, schließlich ist der Kollege ja schon gekündigt
worden?
Danke im voraus für Eure Beiträge, mika