Elternteilzeit und Betriebsrat-Recht auf Amt im Ausschuß ?

  • Hallo zusammen.Meine Freundin ist nach langer Zeit schwanger geworden und hat letzten Monat ihr Kind bekommen.Letzte Woche wurde sie auch in den Betriebsrat gewählt-also als festes Mitglied und nicht nur Ersatz.Sie hat bekannt gegeben,das sie im September 2015 wieder zurückkehren wird.Für diese Zeit ist nun ein fester Vertreter benannt worden.Nun möchte sie aber auch einige Aufgaben in einem Ausschuss übernehmen-doch ihr wurde mitgeteilt,das wenn sie nicht da sei,also wie bei ihr momentan in Elternteilzeit,könnte sie bei der konstituierenden Sitzung keine Aufgaben übernehmen.Nun meine Frage:

    Kann sie sich nicht mit ihrem Vertreter/in absprechen,was und wo sie gerne wie was machen möchte und dieser/diese übernimmt solange ihre Belange ?

    Kommt sie zurück,sind ja quasi alle Aufgaben vergeben und sie fühlt sich dann wieder wie ein Ersatzmitglied :oops: ,welches sie bereits im Jahre 2010 gemacht hat.Kann mir jemand da irgendwie hilfreiche Tips geben , wenn nicht sogar rechtliche Grundlagen ,damit sie ihre erneute Wahl auch in vollen Zügen geniessen kann :)

    Gruß Stephan

  • Hallo,

    wenn Deine Freundin sich nicht weiter gegenüber dem Betriebsrat äußert, so wird der davon ausgehen, dass sie während der Elternzeit verhindert ist und dementsprechend solange nicht im BR mitarbeitet. Daraufhin wird der BR Vorsitzende für jede anstehende Sitzung ein Ersatzmitglied laden.
    (Auch wenn es praktisch aufs gleiche hinausläuft: Einen direkten Vertreter oder gar Nachrücker gibt es aber nicht - es wird lediglich für eine längere Zeitspanne immer zumindest ein Ersatzmitglied eingeladen).
    Dabei macht es aus meiner Sicht dann auch wenig Sinn, jemanden in einen Ausschuss zu wählen, von dem ja bereits bekannt ist, dass er lage Zeit dort gar nicht mitarbeiten will. Zulässig ist dies aber schon.

    Deine Freundin kann aber auch gegenüber dem BR erklären, dass Sie Ihr BR Mandat auch während der Elterntzeit weiter ausüben möchte. Dann wird Sie weiterhin ganz normal zu Sitzungen eingeladen und kann natürlich auch in Ausschüssen mitarbeiten.

    Problematisch wird es nun aber, wenn Sie nur teilweise im BR mitarbeiten will.
    Hat Sie erklärt, dass Sie auch während der Elternzeit im BR mitarbeiten will - kommt dann aber aus persönlichen Gründen zu einer Sitzung nicht, dürfte der Vorsitzende in den meisten Fällen kein Ersatzmitglied für sie einladen. Eine Absprache mit "ihrem direkten Vertreter" (diese Woche ich -nnächste Woche Du) geht deshalb nicht.

    Natürlich kann Deine Freundin erst einmal erklären, dass Sie weiter im BR mitarbeiten will.
    Dann muss Sie zu allen Sitzungen eingeladen werden und kann versuchen, auch in Ausschüsse hinein gewählt zu werden.
    Sollte die BR Tätigkeit dann nicht mit Ihren Pflichten während der Elternzeit vereinbar sein, kann Sie diesen Entschluss wieder zurücknehmen und Ihre BR Tätigkeit (und auch Ihre mögliche Ausschusstätigkeit) ruhen lassen.
    Aber natürlich kann sich die Zusammensetzung von Ausschüssen jederzeit per BR Beschluss ändern. Eine Garantie hat sie lediglich für Ihr reines BR Mandat zum Ende der Elternzeit.

    Deine Freundin sollte zumindest versuchen bei den ersten Sitzungen dabei zu sein und einfach mal mit den Kollegen darüber reden. Es sollte ja auch in deren Interesse sein, dass nach der Elternzeit kein ahnungsloser Anfänger zurück in den BR kommt...

    Ulli

  • Im Prinzip hat Ulli schon alles Wesentliche gesagt.

    Ich möchte nur zum Verständnis noch etwas ergänzen:

    Das Amt als Betriebsrat ist ein Ehrenamt. Und als solches kann es (unentgeltlich) auch während der Elternzeit ausgeübt werden. (Alternativ auch entgeltlich während einer Teilzeitvereinbarung mit dem Arbeitgeber, wobei ich fürchte, der würde nicht begeistert sein, wenn er nur für die BR-Arbeit zahlen soll).

    D.h. aber letztlich: entweder sie übt ihr Amt aus, dann kann sie auch in Ausschüsse gewählt werden, oder sie übt es nicht aus (Elternzeit ist ein gültiger Grund für eine Verhinderung), dann kann sie aber auch nicht in die Ausschüsse gewählt werden.

    Sich die Rosinen aus dem Kuchen picken und nur die Arbeit machen die einem Spaß macht ist so nicht vorgesehen.

    Also genießt euren Nachwuchs und kümmert euch um ihn. Der braucht es dringender als der BR. Der hat Ersatzmitglieder, aber das Kind keine Ersatzeltern...

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo,

    ich würde es doch anders formulieren, meine VorrednerInnen gehen teilweise fehl:

    Natürlich kann und darf auch ein verhindertes BRM vom BR in einen Ausschuß oder in mehrere Ausschüsse gewählt werden, auch ein langfristig verhindertes. Es bleibt dem BRM in Elternzeit, das sich für die Dauer der Elternzeit als verhindert erklärt hat, also unbenommen, gegenüber dem BR zu erklären, dass es für bestimmte Ausschüsse kandidieren möchte.

    Der BR kann dann das (langfristig) verhinderte BRM in den Ausschuß wählen (und für diesen Ausschuß ggf. auch NachrückerInnen bestimmen, wovon eineR das BRM während der Verhinderung dann eben vertritt). Nach der Verhinderung nimmt das BRM das BR-Mandat und die Verpflichtungen der Ausschußarbeit (wieder) auf.

    Was aber nicht geht, ist die von meinen VorrednerInnen so benannte "Rosinenpickerei": Entweder erklärt man sich in der Elternzeit als verhindert, dann macht man eben gar keine BR-Arbeit, oder man erklärt sich als nicht verhindert, dann geht man in die BR- und Ausschußsitzungen.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • de jure hat Winfried natürlich Recht. Denkbar und möglich ist es, auch ein BRM in Elternzeit in einen Ausschuss zu berufen.

    Ob der BR das aber auch tun möchte, wenn er noch zig engagierte und mit den Füßen scharrende BRM hat ist halt ein ganz anderes Thema. (Weshalb ich zu dem Ergebnis kam, dass das nicht funktioniert. Und im Sinne des Fragestellers, der ja wollte, dass es einen Rechtsanspruch auf Berufung gäbe schon gleich gar nicht.)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo,

    einen Rechtsanspruch auf Berufung gibt es natürlich nicht, da der BR in seiner Wahl, wen aus seiner Mitte er als Mitglied in Ausschüssen haben will oder eben nicht, vollkommen frei ist.

    Aber es sollte klar sein, dass das BRM trotz Verhinderung wg. Elternzeit als Ausschußmitglied berufen werden kann. Auch wenn es dieses Amt erst einmal nicht wahrnimmt. Der Satz, entweder sie übt ihr Amt aus, dann kann sie auch in Ausschüsse gewählt werden, oder sie übt es nicht aus, dann kann sie aber auch nicht in die Ausschüsse gewählt werden, war falsch. Deswegen meine Richtigstellung.

    Im Gegensatz zu meinen VorrednerInnen finde ich es auch nicht problematisch, jemanden, der/die BRM ist, dabei länger verhindert sein wird, jedoch sein Interesse bekundet, in einen Ausschuß zu wählen. Es ist ja auch nicht so, dass man bei Verhinderung dort gar nicht mitarbeiten will (wie Ulli schrieb, Fettung von mir), sondern man kann eben nicht. Man kann als BR im Übrigen auch für Ausschüsse NachrückerInnen aus dem BR benennen, es wäre auch möglich, das für die wegen Elternzeit verhinderte BRM nachrückende Ersatzmitglied (das ja nun bis September 2015 "ordentlich" dabei sein wird) für die Dauer der Abwesenheit zu benennen.

    Möglichkeiten gibt es also.

    Grüsse Winfried

    P.S.: Sind meine VorrednerInnen denn der Meinung, dass ein BRM, das bereits Ausschußmitglied ist und dann in Elternzeit geht, aus dem Ausschuß abberufen werden sollte?

    P.P.S.: Elternzeiten werden übrigens mit überwiegender Mehrheit von Frauen genommen. Letztlich ist die Meinung, dass man ein BRM in Elternzeit nicht in einen Ausschuß wählen sollte, geschlechterdiskriminierend

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Zitat von Ulli_P:

    Problematisch wird es nun aber, wenn Sie nur teilweise im BR mitarbeiten will.
    Hat Sie erklärt, dass Sie auch während der Elternzeit im BR mitarbeiten will - kommt dann aber aus persönlichen Gründen zu einer Sitzung nicht, dürfte der Vorsitzende in den meisten Fällen kein Ersatzmitglied für sie einladen.

    ist das so? Wann bzw. bei welcher Verhinderung des Betriebsratsmitglieds in Elternzeit darf der Vorsitzende ein Ersatzmitglied einladen und wann nicht?

  • Hallo Ulli,

    Siegbert hat zu Recht Deine Aussage in Frage gestellt,

    "Hat Sie erklärt, dass Sie auch während der Elternzeit im BR mitarbeiten will - kommt dann aber aus persönlichen Gründen zu einer Sitzung nicht, dürfte der Vorsitzende in den meisten Fällen kein Ersatzmitglied für sie einladen."

    da sie in dieser Pauschalität falsch ist. Auch für BRM in Elternzeit gelten die sonstigen Verhinderungsgründe weiter, wenn diese grundsätzlich ihre Bereitschaft zur Amtsausübung während der Elternzeit erklärt haben.

    Auch dann gelten die "normalen" Verhinderungsgründe wie Urlaub, Krankheit etc. weiter.

    Als legitime "Spezialgründe" der Verhinderung iSd BetrVG können bei elternzeit auch noch die Unmöglichkeit der Kinderbetreuung oder aber Krankheit des Kindes hinzukommen. Auch in diesen Fällen wäre zwingend ein eBRM zu laden.

    Der BRV hat, wie bei anderen BRM auch, in jedem Einzelfall den angegebenen Verhinderungsgrund zu prüfen.

  • Das ergibt sich nach meinem Verständnis zwar nicht explizit aber implizit aus den Regelungen des BetrVG.

    Ich denke, unstrittig ist, "ich habe heute keinen Bock auf Sitzung, lade mal ein Ersatzmitglied ein" ist kein zulässiger Verhinderungsgrund.

    Für den Fall der Elternzeit ist irgendwann mal gerichtlich geklärt worden, dass ein BRM selber entscheiden darf, ob es Verhindert ist oder nicht. Das kann nach meinem Verständnis aber nur heißen, dass es das grundsätzlich selber entscheiden darf. Könnte es das von Fall zu Fall, würde das BRM in Elternzeit doch plötzlich die Möglichkeit haben zu sagen: "nö, heute (oder darauf) habe ich keinen Bock, kann ja jemand anderes sich kümmern". Das ist mit meinem Verständnis eines Ehrenamtes nicht vereinbar.

    Ist aber nur meine Sichtweise.

    Fried

    Wie schriebst Du neulich so richtig: nicht alles was hinkt ist ein Vergleich. Und in meinen Augen macht es sachlich einen deutlichen Unterschied, ob ein aktives Mitglied eines Gremiums aus irgendwelchen Gründen verhindert ist, oder ob ich jemanden in ein Gremium wähle, von dem ich weiß, dass er das Amt derzeit gar nicht ausfüllen will oder kann.

    Und da ich das unabhängig von dem Grund des Nichtantrittes des Amtes so sehe (das könnte ja auch eine langfristige Erkrankung sein), darfst Du mir gerne Geschlechterdiskriminierung vorwerfen. Das tangiert meinen Gluteus maximus nur extrem peripher...

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo,

    mich würde noch interessieren, wie es versicherungstechnisch aussieht.

    Das BRM muss sich ja ggf. selbst Krankenversichern in der Elternzeit.

    Was ist aber mit der Wegeversicherung auf Fahrten zu den Sitzungen,

    während das Arbeitsverhältnis ruht?

    VG Stefan

  • Die BG ist für Wegeunfälle zur Arbeit (auch BR-Arbeit) weiter zuständig.

    Bzgl. der Wahl in die Ausschüsse.

    Wenn der BR einigermaßen "vernünftig tickt", dann wird er nach der Rückkehr des ordentlichen BRM die Ausschüsse neu bestimmen, für die sich das BRM interessiert (natürlich kann auch sein, dass das zurückkehrende BRM nicht in einen Ausschuss gewählt wird, in dem es mitarbeiten möchte).

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.