Hallo,
ein Mitarbeiter hat eine Abmahnung erhalten und dazu nun Hause eine Stellungnahme verfasst.
Dazu hat er sich eine Zeitgutschrift von zwei Stunden eingetragen.
Ist das zulässig?!:shock:
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Ihr ifb-Team
Hallo,
ein Mitarbeiter hat eine Abmahnung erhalten und dazu nun Hause eine Stellungnahme verfasst.
Dazu hat er sich eine Zeitgutschrift von zwei Stunden eingetragen.
Ist das zulässig?!:shock:
Bravo! Da kann man nur "gratulieren"...
M.E. hat der/die AN dem AG damit den passenden Vorwand für eine außerordentliche Kündigung wegen Arbeitszeitbetruges geliefert.
Grüsse Winfried
Aber ne geile Idee da hat die Abmahnung aber gefruchtet!
Sag ihm am besten er solls gleich wieder streichen!!!!
Mir war auch so...:roll: