OT Status

  • Hallo @ll,

    unsere Geschäftsführung ist ohne uns darüber zu informieren im November 13 innerhalb des Arbeitgeberverbandes in eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung gewechselt......

    Dieses kam jetzt durch einen Zufall doch ans Licht und sorgt natürlich innerhalb des Betriebes und des BRs für eine Menge Unmut und Unruhe.

    Unser zuständige Gewerkschaft und auch wir als BR rühren kräftig die Werbetrommel (erste Veranstaltungen und Flugblattaktionen sind bereits gelaufen 8) ) und sammeln fleißig Mitglieder damit wir schnellstmöglich einen Haustarifvertrag od. besser noch einen Anerkennungstarifvertrag abschließen können.

    Eine Frage die uns beschäftigt und auch sicher im Nachgang für weitere Schritte von Nöten wäre ist folgende:

    Muss der Arbeitgeber einen solchen Schritt in die OT Mitgliedschaft frühzeitig dem BR Gremium mitteilen? (Verpflichtend ??)


    §2 Abs.1 BetrVG besagt ja eine vertrauensvolle Zusammenarbeit......die sehen wir hier als nicht gegeben. Unsere Geschäftsführung verteidigt Ihren Schritt in die OT Mitgliedschaft als eine freie Unternehmerischen Entscheidung.:(

    Kennt jemand von Euch ein passendes Urteil zum selben od. ähnlichen Sachverhalt ?

    (unser Anwalt und auch die Gewerkschaft geben unterschiedliche Meinungen ab:cry: :cry: )

    Besten Dank und Liebe Grüße

    BR-Kollege

  • Hallo Rasputin,

    danke für Deine schnelle Antwort. Die Ausführungen aus dem Portal sind uns so wie dort beschrieben bekannt.

    Aber eine wirklich "Hieb u. Stichfeste" Antwort auf meine Frage zur verpflichenden Mitteilung wird dort m. E. nicht gegeben. Ich habe leider auch im Internet nichts entsprechendes gefunden.


    Gruß

    BR-Kollege

  • Um das nochmal kurz zu unterstreichen:

    Die Möglichkeiten des Streikes oder ähnlicher Mittel sind ja klar definiert und uns auch bekannt. Uns geht es in erster Linie um die Frage:

    Ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet (vielleicht unter Berücksichtigung von §2Abs.1 BetrVG) uns als BR den Wechsel in eine OT Mitgliedschaft mitzuteilen?

    Wenn wir nämlich so eine grobe Pflichtverletzung nachweisen könnten...........:D

    Gruß

    BR-Kollege

  • Hallo BR-Kollege,

    hab mit der IMG gesprochen und die meinten das der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist nach §80 BetrVG. da der Austritt direkten Einfluss auf Eure Arbeit und Tarifrechtlichen Auswirkungen für die Zukünftige Ausrichtung hat.

    so jetzt aber :lol:

    LG

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.