Hallo @ll,
unsere Geschäftsführung ist ohne uns darüber zu informieren im November 13 innerhalb des Arbeitgeberverbandes in eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung gewechselt......
Dieses kam jetzt durch einen Zufall doch ans Licht und sorgt natürlich innerhalb des Betriebes und des BRs für eine Menge Unmut und Unruhe.
Unser zuständige Gewerkschaft und auch wir als BR rühren kräftig die Werbetrommel (erste Veranstaltungen und Flugblattaktionen sind bereits gelaufen ) und sammeln fleißig Mitglieder damit wir schnellstmöglich einen Haustarifvertrag od. besser noch einen Anerkennungstarifvertrag abschließen können.
Eine Frage die uns beschäftigt und auch sicher im Nachgang für weitere Schritte von Nöten wäre ist folgende:
Muss der Arbeitgeber einen solchen Schritt in die OT Mitgliedschaft frühzeitig dem BR Gremium mitteilen? (Verpflichtend ??)
§2 Abs.1 BetrVG besagt ja eine vertrauensvolle Zusammenarbeit......die sehen wir hier als nicht gegeben. Unsere Geschäftsführung verteidigt Ihren Schritt in die OT Mitgliedschaft als eine freie Unternehmerischen Entscheidung.:(
Kennt jemand von Euch ein passendes Urteil zum selben od. ähnlichen Sachverhalt ?
(unser Anwalt und auch die Gewerkschaft geben unterschiedliche Meinungen ab:cry: :cry: )
Besten Dank und Liebe Grüße
BR-Kollege