Zeitgutschrift bei Seminar?

  • Hallo Zusammen,

    ich bin ganz neu hier und ein ganz neues BR-Mitglied. Ich habe nicht das passende Thema bzw. die richtigen Antwort gefunden, daher frage ich mit einem neuen Thema.

    Bei uns im Betrieb ist es üblich bei Seminarbesuchen sich die Zeiten aufzuschreiben wann man das Haus Morgens verlassen hat und wann man Abends wieder Zuhause ist. Aufgrund eines längeren Fahrtweges komme ich jeden Tag über die 10 Std. Grenze (gesetzl. Pausenzeit abgezogen).

    Wie ist es denn jetzt mit der Gutschrift? Bekomme ich nur die 10 Std. gutgeschrieben oder auch mal z.B. 10,5 Std? Bei unserem Zeiterfassungssystem wird automatisch bei 10Std. gekappt.

    Muss mein ArbG mir die Zeit über 10 Std gutschreiben oder nicht?

    Danke schon mal für Eure Hilfe :)

    Liebe Grüße

  • Ich vermute, dass man das nicht Pauschal sagen kann. Bei uns im Betrieb erhalten wir nur 7,36h gutgeschrieben. Ob wir 8, 10 oder sogar 16 Stunden unterwegs sind, spielt dabei keine Rolle.

    Das Ganze wird auch ein TOP bei einer der nächsten Treffen.

    Wenn wir mit dem Zug anreisen, wird selbst diese Zeit nicht bezahlt / gutgeschrieben. Da man während der Fahrt ja schlafen könnte etc.

    Wenn wir mit dem Dienstwagen fahren bekommt lediglich der Fahrer die Fahrt gutgeschrieben, die Beifahrer könnten ja schlafen.

    Außer man gibt an, dass man sich während der Fahrt über Dienstliches unterhalten hat.

    Ihr seid also nicht die Einzigen bei denen dieses Thema ein Problem ist. Werde das Ganze hier verfolgen, vllt. hilft uns dein Thread auch.

  • Hallo,

    handelt es sich um eine BR-Schulung, oder geht es um ein vom AG veranlasstes Seminar?

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • ... bei BR-Schulungen besteht eine Beschränkung auf die ArbZ von in Vollzeit beschäftigten vergleichbaren AN. Bei einer 40-Stunden-Woche auf 5 Tage verteilt wären das z.B. 8 Stunden. Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Zitat von Winfried:

    ... bei BR-Schulungen besteht eine Beschränkung auf die ArbZ von in Vollzeit beschäftigten vergleichbaren AN. Bei einer 40-Stunden-Woche auf 5 Tage verteilt wären das z.B. 8 Stunden. Grüsse Winfried

    Hallo Winfried,

    kannst du mir bitte die Quelle deiner Aussage benennen ?

    Danke im Voraus.

    Grüße Helge

  • Zitat von Schlitzer1971:

    (...) kannst du mir bitte die Quelle deiner Aussage benennen ?

    Aber gerne doch: § 37 VI Satz 2 BetrVG.

    Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo Winfried,

    danke für deine Mühe...

    das verstehe ich nicht so, denn hier geht es nach meinem Verständnis um eine Schulung die außerhalb der normalen Arbeitszeit liegt. Wenn ich falsch liege klärt mich bitte auf, denn für meine weitere Tätigkeit im BR sind diese Infos sehr wichtig.

    Grüße Helge

    Betriebsbedingte Gründe im Sinne des Absatzes 3 liegen auch vor, wenn wegen Besonderheiten der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung die Schulung des Betriebsratsmitglieds außerhalb seiner Arbeitszeit erfolgt; in diesem Fall ist der Umfang des Ausgleichsanspruchs unter Einbeziehung der Arbeitsbefreiung nach Absatz 2 pro Schulungstag begrenzt auf die Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers.

  • Wenn sich der Ausgleichsanspruch für Schulungen außerhalb der AZ auf die AZ eines vollbeschäftigten AN bezieht, dann ist der Ausgleichsanspruch natürlich erst recht für Zeiten währen der AZ, weil diese ja eigentlich nicht länger sein können als die eines vollbeschäftigten AN.

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.