Hallo liebes Forum,
folgende Frage hoffe ich mit eurer Hilfe zu klären:
Der BR wurde Mitte Juni zu einer außerordentlichen Kündigung angehört. Diese wurde anschließend ausgesprochen und die Schutzklage durch den Betroffenen fristgerecht eingereicht. Zwischenzeitlich sind weitere Sachverhalte aufgetaucht, die den Arbeitgeber veranlassen, erneut eine außerordentliche Kündigung aussprechen zu wollen. Dazu soll uns kurzfristig eine weitere Anhörung vorgelegt werden, welche Bezug auf die bereits erfolgte Anhörung und die darin genannten Gründe nimmt.
Uns stellt sich nun die Frage, ob diese 2. Anhörung vollkommen losgelöst zu betrachten ist oder durch die vom Arbeitgeber gewählte Formulierung tatsächlich als Ad On auf die bereits ausgesprochene Kündigung zu werten wäre. Je nach Entscheidung wiegen ja unter Umständen die genannten Gründen schwerer, was zu einer anderen Bewertung des Sachverhaltes führen kann.
Ich hoffe, ich konnte das Problem verständlich schildern und bin dankbar für eure Rückmeldungen.
Der Keks