Gibt es Sonderregelungen für Ruhezeitverkürzungen.

  • Wir Arbeiten in 2 Schichten. Es kommt nun immer wieder mal vor das Kollegen die Schichten tauschen und bewusst in Kauf nehmen das sie Ihre Ruhezeiten nicht einhalten können.


    Und zwar in dem Sie von der Spätschicht zur Frühschicht wechseln. Ruhezeit dann Ca. 7 std.
    Gerade für Kollegen die Wochenende "Heim" fahren ist das eine feine Sache :lol:
    Ich hab bisher nur was von Verkürzung auf 10 Std gefunden.

    Wir vom BR sind gerade die Bösen weil wir das nicht mehr zulassen wollen/dürfen.

    Auch unser AG möchte das nicht mehr.

    Die einfach frage lautet: Gibt es eine legale Möglichkeit solche geringen Ruhezeiten zu ermöglichen. Oder geht hier einfach garnix?

    Es wäre zwar möglich 1-2 Stunden irgend wie zu tricksen, aber auf 10 Stunden ist einfach nicht zu kommen.

    Gruß Frank

  • Huhu,

    die 10 Stunden Ruhezeit ist schon die Ausnahme, weniger geht nimmer....


    Ich kann mir vorstellen, dass einige Christliche Gewerkschaften (Arbeitgebergewerkschaften) daran versucht haben zu schrauben mit Haustarivverträgen. Aber auch die kommen nicht um das Gesetz rum.

    § 5 Ruhezeit

    (1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.

    (2) Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung, in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.

    (3) Abweichend von Absatz 1 können in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen Kürzungen der Ruhezeit durch Inanspruchnahmen während der Rufbereitschaft, die nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit betragen, zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.

  • Hallo BRatislav,

    ich sehe bei euch schon keinen Grund, warum Ihr die gesetzliche Ruhezeit von 11 Std. auf 10 Std. verkürzen dürftet.

    Die Regelungen des § 5 Abs. 1 und 2 ArbZG sind zwingendes Recht. Ausnahmen für bestimmte Tätigkeiten sowie für Rufbereitschaften sind in § 7 Abs. 1 Nr. 3 sowie in § 7 Abs. 2 ArbZG definiert

    http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__7.html

    Wenn Ihr nicht darunter fallt, gibt es keine weiteren (legalen) Möglichkeiten zur Ruhezeitverkürzung und ein AG, der trotzdem derartige Verkürzungen duldet, riskiert durchaus empfindliche Bußgelder gem. § 22 ArbZG.

    Bei beharrlichen Verstößen gegen die Nachtruhe kommt auch ein Strafverfahren gegen die persönlich Verantwortlichen nach § 23 ArbZG in Frage.

    Und ein BR-Gremium, das derartige Verstöße duldet, sollte sich auch mal vorsichtshalber mit § 23 Abs. 1 BetrVG befassen.

    Manchmal muß man eben als BR auch AN vor sich selbst schützen - auch wenn dies "unpopulär" ist.

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.