Rufbereitschaft

  • Hallo Mitstreiter,

    Unsere MA in Rufbereitschaft beschweren sich das unsere Vergütung für die Rufbereitschaft nicht mehr Zeitgemäß ist (BRV von 2007).

    Rufbereitschaft dauert bei uns von 23:30 Uhr-6 Uhr, Montag bis Freitag. Dafür gibt es pro Nacht 15 € brutto. Rufbereitschaft von Sonntag 21:30 Uhr-6 Uhr Montag Morgen und Freitag Abend 21 Uhr-6 Uhr Samstag Morgen werden mit 30 € brutto vergütet.

    Bei einém Einsatz bekommen die Mitarbeiter 3 Stunden zusätzlich auf das Flexkonto gutgeschrieben.

    Meine Frage an euch, wie ist das bei euch geregelt?

    Ich finde das wir da deutlich zu wenig zahlen.

  • Bei uns ist die Rufbereitschaft im Tarifvertrag geregelt.

    Je Rufbereitschaftsstunde erhält mal 15% (Sa, So, Feiertag) bzw. 10% einer Eckvergütungsgruppe in der Grundvergütung - unter der Woche sind das 1,49 Euro/Stunde - unabhängig von Blaumann , Meister oder Ing.

    Die Rufbereitschaft eginnt mit dem Arbeitsschluss und endet mit dem Arbeitsbeginn am Folgetag. An dienstfreien Tagen dauert die Bereitschaft 24 h.

    Damit abgegolten sind Telefonate und Zeitaufwand für Dispo.

    Kommt man während der Rufbereitschaft zum Einsatz, wird diese Zeit wie Mehrarbeit behandelt (Stundenlohn + Zuschlag bzw. Zeitgutschrift + Zuschlag in Geld), die Vergütung für die Rufbereitschaft enfällt während des Einsatzes.

  • Hallo Kollege,

    In unserer BV Rufbereitschaft für IT-Mitabeiter ist folgendes geregelt:

    Zeiten der Rufbereitschaft:

    Für die Rufbereitschaft erhält der Mitarbeiter entweder eine Vergütung je Bereitschaftsstunde in Höhe von

    • Montag bis Samstag € 5,80 (brutto) je Bereitschaftsstunde
    • Sonntags € 10,55 (brutto) je Bereitschaftsstunde
    • Feiertags € 12,95 (brutto) je Bereitschaftsstunde

    oder eine Zeitgutschrift auf dem Rufbereitschaftskonto

    • Montag bis Samstag 15 Minuten je Bereitschaftsstunde
    • Sonntags 30 Minuten je Bereitschaftsstunde
    • Feiertags 34 Minuten je Bereitschaftsstunde

    lg Oene

    "Das Leben ist zu kostbar um es dem Schicksal zu überlassen", Käptn' Blaubär

  • Hallo Teddy81,

    hier ein Auszug aus unserer BV:

    Die Rufbereitschaft wird mit 3,50€ abgegolten. Die Vergütung der Rufbereitschaft erfolgt unabhänig von den geleisteten Arbeitseinsätzen, die gesondert vergütet werden.

    Wird der Mitarbeiter innerhálb der Rufbereitschaft im Rahmen von Arbeitseinsätzen tätig, wird diese Einsatzzeit wie Arbeitszeit behandelt. Es wird die effektive Arbeitszeit wie Mehrarbeit vergütet, Fahrtzeiten zählen als Arbeitszeit. Angefangene Stunden werden auf halbe Stunden aufgerundet. Der Mitarbeiter ist verpflichtet diese Zeiten zu dokumentieren.

    Entstehen dem Mitarbeiter im Rahmen des Arbeitseinsatzes Zusatzsaufwendungen, werden diese nach Beleg erstattet.

    Ich hoffe, das hilft dir einwenig weiter.

    Das Leben ist Veränderung

    Starte dort, wo du stehst!

    Aber versuche jeden Tag einen neuen Startpunkt zu finden!
    Benutze das, was du hast!

    Aber versuche jeden Tag etwas neues zu benutzen!
    Tu das, was du kannst!

    Aber versuche jeden Tag etwas mehr zu tun!

  • HAllo,

    hmm bei uns wird die Rufbereitschaft mit 12,5% als Arbeitszeit vergütet (Bei 24Std, RB = 3 Std. Arbeitszeit)

    oder aber


    24 Std. RB = 3 Stunden Ausbezahlt ohne das das Arbeitszeitkonto berührt wird.

    Gruß

  • Rufbereitschaftsregel bei uns:

    Rufbereitschaft von Freitag bis Freitag.

    Vergütung im Bedarfsfall +27,6 %

    für jede angefangene Stunde voller Stundenlohn plus Mehrarbeitszuschlag 27,6%

    Zusätzlich für die Bereitschaft 31 € (Brutto) / Schicht

    Bei jedem Einsatz mindestens 3 Std. Zeitgutschrift (auch bei Kurzeinsätzen unter 1 std)

    Firmenwagen für die Dauer der Bereitschaft incl. Privater Nutzung

    einzigster Malus: Verkürzung der Ruhezeit von 11 auf 9 Std.

    gruß

  • Zitat von Xolgrim

    "einzigster Malus: Verkürzung der Ruhezeit von 11 auf 9 Std" Das geht mit dem Arbeitseitgesetz nicht so ganz konform...

    Das war ein Kompomiss nach Absprache mit den Kollegen die die Rufbereitschaft durchführen. Die Herrschaften kommen nämlich auch gerne nach einer Ruhezeit von weniger als 4 Std. Das ArbZG sieht eine Verkürzung auf max. 1 Std vor. Irgentwo musste man sich einigen bzw begrenzen damit die Herren nicht durcharbeiten. Wer das nicht möchte kann auch die Ruhezeit von 11 Std einhalten, da ist jedem alles selbst überlassen. Natürlich sollte dann eine Info auf dem Einsatzbericht vermerkt werden wann der Kollege wiederkommt.

    gruß

  • Zitat von knueppelz:

    Das ArbZG sieht eine Verkürzung auf max. 1 Std vor.

    Ich habe nun wahrlich so gut wie keine Ahnung vom ArbeitszeitGesetz, aber ich bin mir recht sicher, dass das ArbZG eine verkürzung UM eine Stunde (von 11 auf 10) nicht nicht eine verkürzung AUF eine Stunde zulässt. Gerade wenn das Geld winkt muss man die Kolegen gelegentlich halt auch einmal vor sich selber Schützen 4h Ruhezeit oder weniger kann auf lange Sicht nichts gutes geben...

  • Auch wenn es eigentlich nicht das Kernthema dieses Threads ist, sei hier mal § 7 Abs. 2 ArbZG zitiert:

    Sofern der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer duch einen entsprechenden Zeitausgleich gewährleistet wird, kann in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrages in einer Betriebs- oder Dinestvereinbarung ferner zugelasen werden,

    1. abweichend von § 5 Abs. 1 die Ruhezeiten bei Rufbereitschaft den Besonderheiten dieses Dienstes anzupassen, insbesondere Kürzungen der Ruhezeit infolge von Inanspruchnahme während dieses Dienstes zu anderen Zeiten auszugleichen.

    D.h. die Verkürzung auf 9 Stunden könnte sogar legal sein - wenn es den einen Tarifvertrag gibt...

    Zum eigentlichen Kernthema mal unsere Zahlen für die Rufbereitschaften:

    Mo - Do 1900 - 0800 40,-
    Fr zu Sa 1900 - 0800 50,-
    Sa zu So 0800 - 0800 110,-
    So zu Mo 0800 - 0800 160,-

    Dafür sind Einsätze bis 30 min abgegolten. Erst darüber hinaus wird die Arbeitzeit auf das ArbZ-Konto gutgeschrieben und evtl. Zuschläge vergütet.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo,

    Frage an den Threadstarter: Ist in den AVen bzw. im TV denn die Möglichkeit der Rufbereitschaft überhaupt erwähnt? Weitere Frage: Ist das Entgelt der Rufbereitschaft in der BV geregelt, oder gibt es AV- oder TV-Regelung zum Entgelt?

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo Winfried,

    Wir sind nicht Tarifgebunden, haben aber eine BV zum Thema Rufbereitschaft.

    Die BV ist jetzt 7 Jahre alt und unsere MA die Rufbereitschaft haben finden diese (zurecht) nicht mehr zeitgemäß.

    In der BV ist folgendes geregelt: Rufbereitschaft Montag bis Freitag: 15 € brutto pro Tag

    Rufbereitschaft Samstag, Sonn- und Feiertags 30€ brutto pro Tag

    Sollte es zu einem Einsatz kommen werden dem Mitarbeiter 3 Stunden auf sein Zeitkonto zusätzlich gutgeschrieben.

  • Huhu Teddy,

    versuch bei einer Änderung der BV, % des Eigenen Lohns zu Verhandeln, keine Pauschalen.


    Bei Pauschalen hört es sich erstmal gut an, da der ein oder andere Kollege sich besser stellt, aber wie hier der Fall zeigt, steigen die Pauschalen nicht mit, der Lohn steigt meisst stetig. Somit würde die Bezahlung der RB auch mit steigen....

    Gruss

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.