Infos bzw. Werbung für eine Gewerkschaft

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgende Frage.

    Welche Medien dürfen Gewerkschaftsmitglieder in einem Betrieb nutzen, insbesondere um Infos über Tarifverhandlungen bzw. Beitrittserklärungen an ALLE Mitarbeiter zu kommunizieren?

    z.B.:

    - Schwarzes Brett

    - Intranet

    - per Mail

    - Verteilung von Flyern in den Büros

    Ich bin der Meinung, das aufgrund Art. 9 Grundgesetz in der heutigen Zeit eine Kommunikation auch über die "modernen" Medien" möglich ist. Oder nicht..?!

  • Hallo jaap,

    die klare Antwort lautet: ES KOMMT DARAUF AN !

    Nämlich darauf, wie die normalen Kommunikationswege für die AN im Betrieb organisiert sind. Diese "betriebsüblichen Kommunikationswege kann dann auch idR die Gewerkschaft nutzen

    Egal, welcher Weg genutzt wird, sollte man aber darauf achten, daß für offizielle Gewerkschaftsinfos von der Gewerkschaft ein oder mehrere Verantwortliche benannt werden, damit nicht jeder x-Beliebige im Namen einer Gewerkschaft irgendwelchen Unsinn verbreitet.

  • Dem kann ich nur zustimmen habe selber schon diese Erfahrung gemacht wurde vom AG abgemahnt sie mussten die aber zurück nehmen weil ich dies bezüglich im recht und weil ich gleichzeitig dem BR anghöre

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.