Kann der AG eine Gehaltserhöhung zurückfordern?

  • Hallo !

    Vielleicht kann uns jemand von Euch weiterhelfen. Einer Kollegin von uns ist folgendes wiederfahren und hat uns als Betriebsrat um Rat gebeten:

    Besagte Kollegin sollte eine Gehaltserhöhung bekommen. Die Abteillungsleitung hat einen Vorschlag an die Geschäftsführung abgegeben. Die GF hat zugestimmt, denn die letzte Gehaltsabrechnung fiel um 100€ höher aus.

    Jetzt ist der Abteilungsleitung aber aufgefallen, daß sie einen Fehler gemacht hat. Sie wollte statt 100€ nur eine Erhöhung von 75€ geben. Unsere Kollegin wurde nun zum Gespräch gerufen, in der man ihr mitteilte, daß ihr Gehalt wieder runtergestuft wurde und daß sie die zuviel gezahlten 25 € pro Monat an die Firma zurückzuzahlen hat ( also 50€ ) !!

    Wir sind als BR der Meinung, daß unsere Kollegin nichts zurückzahlen brauch ( Wie soll denn ein versteuertes Gehalt zurückbezahlt werden?) !!!

    Kennt jemand eine Rechtsgrundlage, auf der wir uns evtl. berufen könnnen ?

    Wir sind für jeden Rat dankbar !!!

  • Hey,

    die Erhöhung muss ja irgendwo schriftlich stehen. Wenn dort 100€ drin stehen, dann muss nicht zurückgezahlt werden und der Arbetigeber sollte mit der Kollegin reden. Es sei ein Fehler unterlaufen und in Zukunft werden nur 75€ gezahlt. Natürlich könnte man sich weigern, will man aber den Stress für die paar Euro?

    Stehen da 75€ drin, dann hat es einfach einen Fehler gegeben und die Kollegin muss das Geld zurück zahlen. Wie man versteuertes Geld zurück zahlt ist ganz einfach. Der Arbeitgeber zahlt im nächsten Monat die Summe X ( 50 € ) weniger aus.

  • ... versehentlich zuviel bezahltes Arbeitsentgelt kann der Arbeitgber zurückverlangen. Dabei sind etwaige arbeitsvertragliche Ausschlussfristen zu beachten. Auch darf der verleibende Monatslohn bei der Verrechnung in Folgemonaten die Pfändungsfreigrenzen nicht unterschreiten. Schließlich muss man ja auch noch von etwas leben können.

  • Zitat von Siegbert:

    Schließlich muss man ja auch noch von etwas leben können.

    Ach das wird doch regelmäßig völlig überbewertet.... *duckundwech*

    Ansonsten kann ich mich meinen Vorrednern nur anschließen.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Zitat von Moritz:

    Ach das wird doch regelmäßig völlig überbewertet.... *duckundwech*

    ... sagt wer? Doch regelmäßig Leute mit deutlich über der Pfändungdfreigrenze liegender finanzieller Ausstattung - oder nicht?

  • Zitat von Siegbert:

    ... sagt wer? Doch regelmäßig Leute mit deutlich über der Pfändungdfreigrenze liegender finanzieller Ausstattung - oder nicht?

    Das *duckundwech* ist stellvertretend zum Hinweis auf Ironie. Der Satz war zu 99,999% nicht ernst gemeint. Hier braucht es auch keiner weiteren Diskussion, denn die Pfändungsfreigrenze ist Pfändungsfreigrenze.

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.