Hallo !
Vielleicht kann uns jemand von Euch weiterhelfen. Einer Kollegin von uns ist folgendes wiederfahren und hat uns als Betriebsrat um Rat gebeten:
Besagte Kollegin sollte eine Gehaltserhöhung bekommen. Die Abteillungsleitung hat einen Vorschlag an die Geschäftsführung abgegeben. Die GF hat zugestimmt, denn die letzte Gehaltsabrechnung fiel um 100€ höher aus.
Jetzt ist der Abteilungsleitung aber aufgefallen, daß sie einen Fehler gemacht hat. Sie wollte statt 100€ nur eine Erhöhung von 75€ geben. Unsere Kollegin wurde nun zum Gespräch gerufen, in der man ihr mitteilte, daß ihr Gehalt wieder runtergestuft wurde und daß sie die zuviel gezahlten 25 € pro Monat an die Firma zurückzuzahlen hat ( also 50€ ) !!
Wir sind als BR der Meinung, daß unsere Kollegin nichts zurückzahlen brauch ( Wie soll denn ein versteuertes Gehalt zurückbezahlt werden?) !!!
Kennt jemand eine Rechtsgrundlage, auf der wir uns evtl. berufen könnnen ?
Wir sind für jeden Rat dankbar !!!