Hallo,
ich habe eine Frage zu dem Thema Corona. Unser Arbeitgeber in Hessen im Bereich möchte im Bürogebäude den Impfstatus aller Mitarbeiter erheben. Nicht vollständig geimpfte Personen und Personen ohne Impfung sollen verpflichtend 2 mal pro Woche einen negativen Test (Test wird vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt) beim Empfang im Büro abgeben. Begründet wird diese Maßnahme mit der Führsorgepflicht den Mitarbeitern gegenüber, welche "Angst" haben mit ungeimpften Personen im Büro zu sitzen, aber selbst geimpft sind.
Als Betriebsratsmitglied habe ich ehrlich gesagt damit erstmal ein Problem bzw. mir fehlt die gesetzliche Regelung, die solch ein Vorgehen stützen würde. Das pauschale Argument der Führsorgepflicht greift für mich persönlich nicht, denn es ist nicht ausreichend begründet bzw. das Verhältnis passt nicht. Auch im privaten Bereich darf in unserer Region (Inzidenz seit langem unter 10) mehrere Personen zusammen kommen - egal welcher Impfstatus.
Sehe nur ich das so? Wie sind hier die rechtlichen Argumente für oder gegen solch ein Vorgehen?