was soll denn im ASA beschlossen werden deiner Meinung nach?
Vmtl alles, was im Gesetz als seine (eigentlich nur) beratende Aufgabe steht?
Aber, nassrasierer , diese Frage sei erlaubt:
Nach meinem Wissenstand (...)
... bedeutet was genau? Worauf beruht dieser Wissensstand? Was sind die rechtlichen Grundlagen?
Ich kenne diese Behauptung, irgendwo habe ich sie schon mal gelesen, nur Belege dazu wären mir komplett neu.
Laut dem zwingend gültigen Gesetz hat der ASA eine ausschließlich beratende Funktion. Der BR hat bzgl des ASA keinerlei Erzwingungs- und Mitbestimmungsrechte - im Rahmen von § 87 (1) Nr 7 BetrVG ist er bei den aus den Beratungen abgeleiteten Maßnahmen aber an Bord.
Aus meiner Sicht kann eine solche BV nur rechtswidrig sein. Der ASA darf nach der rechtlichen Lage keine verbindlichen Beschlüsse fassen, denn das unterminierte die alleinige (auch haftungsrechtliche) Verantwortlichkeit des AG und zudem die Mitbestimmung des BR.