Danke Moritz.
Also gegen den Vertrag an sich können wir nichts ausrichten.
Aber gegen dessen Umsetzung mit den Auswirkungen auf die AN da dies komplett am BR vorbei ohne Absprache, Zustimmung oder BV vom AG abgehandelt wurde.
Wie beurteilt Ihr den Interessenkonflikt des Datenschutzbeauftragten?
Angestellt bei B (Auftragnehmer) und als Datenschutzbeauftrater bei A (Auftraggeber) und B (Auftragnehmer) eingesetzt.
Er muss also unter Wahrnehmung seiner Aufgabe als Datenschutzbeauftragter von A die Arbeiten von B kontrollieren, erhält von dort aber auch sein Gehalt. Für uns ein Fall von Selbstkontrolle und damit ein Interessenkonflikt.
"Auch andere Personen außerhalb des Betriebes können ausscheiden, wie beispielsweise ... ein externer Datenschutzbeauftragter, welcher selbst einem Interessenkonflikt unterliegen könnte, wenn dieser beispielsweise bei der Firma beschäftigt ist, die auch die IT-Lösung oder andere Lösungen für das Unternehmen realisiert hat, und somit hier Interessenkonflikte und die Gefahr der Selbstkontrolle gegeben sind. Die Aufsichtsbehörden können die Fachkunde des Datenschutzbeauftragten prüfen und sich nachweisen lassen und in berechtigten Fällen auch die unwirksame Bestellung feststellen oder den Datenschutzbeauftragten von seiner Bestellung entheben."