Hi,
das BAG sieht das anders. https://lexetius.com/2014,2852
"Zeiten, während derer ein Leiharbeitnehmer in den Betrieb des Entleihers eingegliedert war, sind in einem späteren Arbeitsverhältnis zwischen ihm und dem Entleiher regelmäßig nicht auf die Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG anzurechnen."
Tschö Tyler
Beiträge von Tyler Durden
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Hi. Firmendaten über Whatsapp geht gar nicht. Was die Azubis privat machen, ist egal. Ein BRM sollte sich da raushalten. Tschö Tyler
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Woanders hier haben ja ein paar Leute geschrieben, die AfD ist doch ganz okay und so.
An die geht das: Die Aussagen von AfD-Politikern findet ihr nicht nazimäßig, alles ganz normal? „Das große Problem ist, dass man Hitler als das absolut Böse darstellt. Wir wissen aber natürlich, dass es in der Geschichte kein Schwarz und kein Weiß gibt.“ Björn Böcke "Der Tag wird kommen, an dem wir alle Ignoranten, Unterstützer, Beschwichtiger, Befürworter und Aktivisten der Willkommenskultur im Namen der unschuldigen Opfer zur Rechenschaft ziehen werden! Dafür lebe und arbeite ich. So wahr mir Gott helfe!" Uwe Junge "Die deutsche Volksgemeinschaft leidet unter einem Befall von Schmarotzern und Parasiten, welche dem deutschen Volk das Fleisch von den Knochen fressen." Thomas Goebel "Von der NPD unterscheiden wir uns vornehmlich durch unser bürgerliches Unterstützerumfeld, nicht so sehr durch Inhalte." Dubravko Mandic "Ich spreche einem Menschen mit Trisomie 21 die Befähigung ab, den Hochschulberuf eines Lehrers zu ergreifen, und gebe kund, dass ich als Nichtbehinderter von einem solchen nicht unterrichtet werden möchte." Thomas Hartung
Und so weiter und so weiter. Was sagt ihr dazu? Alles Zufälle? Ausrutscher?
Warum wählt ihr sowas? -
Zwingend mitbestimmt ist es, weil das BAG sagt, das ist Ordnungsverhalten 87 1, 1: BAG 25.01.2000 – 1 ABR 3/99
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Bystron von der AfD heute: "Ja, liebe Freunde von der Antifa, wir sind sehr froh, dass ihr heute alle da seid. Denn die Polizei vorn, an der Seite und da oben, die filmen euch. Die haben jedes einzelne Gesicht von euch. Und ich sage, ich sage euch: Das kommt bei uns genauso wie in Österreich. Die FPÖ, unsere Schwesterpartei – mittlerweile ist sie in der Regierung, und einer der ersten Schritte, die sie gemacht haben, war, dass sie beim österreichischen Verfassungsschutz eine Razzia gemacht haben. Und die nächsten Schritte werden sein, dass sie mit euch, mit solchen Linksextremisten, aufräumen. Und wenn wir an die Macht kommen, dann ist Schluss mit Linksextremismus, das garantiere ich euch." Nazi halt.
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Hi.
Ihr habt doch bestimmt ein BR-Büro. Wenn ein Zugang zum PC für die BR-Arbeit nötig ist, und der AG lässt das BRM nicht an einen PC, dann muss das BRM halt regelmäßig ins Büro dafür. Ordnungsgemäß abmelden, ins BR-Büro, am Computer BR-Arbeit machen, zurückkommen, wieder anmelden. Dauert bestimmt alles länger als wenn man's am Arbeitsplatz macht, und das darf der AG auch merken.
Tschö Tyler -
Wo sagt man links denn, dass alle Menschen gleich sein müssen und nicht bloß gleichberechtigt?
Und was heisst "Bestrafung" von Reichen und wo wird das links gefordert? Dass sie höhere Steuern zahlen sollten, ist das etwa schon "Bestrafung"? -
Hi.
Letztens mal gehört: "Die AfD hat einen wirtschaftsliberalen und einen nationalistischen Flügel. Die einen machen Politik für reiche Deutsche, die anderen für das Deutsche Reich."
Tschö Tyler -
Steht nirgends. Weil es halt nicht stimmt.
Wenn der BR Überstunden nicht zustimmt, stimmt er nicht zu. Da gibt es keine Fristen, da gilt nix als automatisch zugestimmt, wenn der BR sich nicht rührt.
Tschö Tyler -
Oooooookaaaaaayyyyyyy, Denkfehler: Wenn er selber gekündigt hat. Versteh ich schon, ich hab halt gedacht, das BRM ist gekündigt worden.
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Hi. Frage: Kündigung eines BRM? Wie ist das denn passiert? Ist die überhaupt rechtmässig? Tyler
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Hi.
"Definition der Mehrarbeit: Mehrarbeit nach § 124 SGB IX ist diejenige Arbeit, welche über die normale gesetzliche Arbeitszeit von 8 Stunden werktäglich hinausgeht. Die individuell vereinbarte oder tarifliche regelmäßige Arbeitszeit stellt damit keinen geeigneten Maßstab für die Bestimmung des Begriffs der Mehrarbeit nach § 124 SGB IX dar. Deshalb muss auch die Möglichkeit, nach § 3 Satz 2 ArbZG die Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden täglich zu verlängern, außer Betracht bleiben (BAG, Urteil vom 03.12.2002 – 9 AZR 462/01; BAG, Urteil vom 21.11.2006 – 9 AZR 176/06)."
Wenn SB von Mehrarbeit freigestellt sind, dürfen sie nicht länger als 8h am Tag arbeiten. Bei euch müssten sie hat dann auch am Freitag 8h kommen. Oder der AG macht das nicht, dann isser im Annahmeverzug.
Tschö Tyler -
Verdi-Sekte, lustig. Also ich opfer immer einen Troll auf meinem Karl-Marx-Altar im BR-Büro. Mit dem Blut färb ich meine Fahne rot und dann auf zum letzten Gefecht.
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Nix "leider". Der BR ist gewählt, das ist Demokratie. Und er hat Aufgaben, die im BetrVG stehen, das ist Rechtsstaat. Und da gehört die Mitbestimmung bei Dienstplänen dazu. Was is dein Problem? Was wäre ohne? Meinst du ECHT, du würdest die Dienstpläne eher sehen oder sie wären besser, wenn der AG ganz alleine das machen würde? Tyler
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Nein, da müssen die Juristen nicht drum streiten. Schaust du in die Kommentare zum 14 ArbZG, dann merkst du ganz schnell, das geht nur für extreme Ausnahmen. Bei euch isses aber regelmässig. Das nennt man dann Organisationsversagen vom AG.
Da muss man als BR schnell nen Riegel vorschieben. Man kann dem AG ja mal ankündigen, dass man die Arbeitszeiten, wenn das so bleibt, der Gewerbeaufsicht meldet. Dann hat der ganz bestimmt ganz schnell ganz viel Motivation, das zu lösen, das Problem.
Tschö Tyler -
Hi.
Da stimmt was nicht: Klar habt ihr einen amtierenden BR. 21a BetrVG: Wird ein Betrieb gespalten, so bleibt dessen Betriebsrat im Amt und führt die Geschäfte für die ihm bislang zugeordneten Betriebsteile weiter, soweit sie die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 erfüllen und nicht in einen Betrieb eingegliedert werden, in dem ein Betriebsrat besteht (Übergangsmandat).
Tschö Tyler -
Hi Rabauke, dienstfrei ist jeder Tag wo man keinen Dienst hat. Ausser der TV sagt was anderes. Arbeiten am Samstag oder Sonntag oder Feiertag ist doch sowieso was ganz andres. Aber wenn du dir anschaust, dass der BR Mitbestimmung hat, kann der doch sowieso sagen, da stimme ich nur zu wenn... Tschö Tyler
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Hi,
TV habt ihr keinen?
Bereitschaft ist doch außerdem eine "Sonderform der Arbeit". Und die kann der AG nur machen, wenn sie im AV steht. Was steht denn bei den AN im AV, müssen die überhaupt? Wenn die müssen, steht doch auch was übers Bezahlen drin?
Wenn nix im AV oder TV steht, dann kann das auch "betriebliche Übung" sein, wenn das schon länger gemacht wird.
Ausserdem, der BR muss der Bereitschaft doch zustimmen: Wenn der BR jetzt sagt, das machen wir nur, wenn Du AG das wie bisher bezahlst, habt ihr doch 1a-Druckmittel. Die Alternative wär, dass ein paar statt Bereitschaft in Schicht eingeteilt werden und dann meistens rumsitzen.
Tschö Tyler -
Wenn der BRV den BR nicht beteiligt, dann verstösst er doch auch gegen die Rechte von den BRM. Als BRM kannst du, wenn deine Rechte gebrochen werden, auch individuell klagen, und der AG muss nach 40 BetrVG zahlen. Ich würde das dem BRV sagen, dass du den BR verklagst vor dem ArbG, wenn er das weiter macht. Tyler