... und täglich (oder besser alle vier Jahre) grüsst das Murmeltier - da häng ich mich doch mal an die Diskussion an.
Folgende Ausgangssituation: Wir sind ein Betrieb mit ca. 250 bis 270 Mitarbeitern im Gesundheitsbereich. Wir haben verschiedene Fachabteilungen - mit jeweils einem Chefarzt (oder ärzlichem Leiter) - insgesamt 5. Außerdem haben wir, weil wir eine "Konzernmutter" bei der unser Geschäftsführer angestellt ist. Eben dieser GF trifft sich alle vierzehn Tage mit z. B. den Chefärzten (äL), der Therapieleiterin, der Pflegedienstleiterin, ... zu einem Gespräch.
Nun ist er der Meinung dass die CÄe sämtlich Leitende Angestellte wären weil sie u. a. in diesem Gespräch besondere Aufgaben usw (§5 III 3 BetrVG Text) ...
Bisher, und im besonderen bei der letzten Wahl 2010, haben wir den LA lediglich den Personalleiter und den Chefärztlichen Leiter (sozusagen den primus der 5) zugeordnet. 2010 war das unangefochten - v. a. weil wir da gerade einen GFwechsel hatten und weil kurz zuvor Aufsichtsratswahlen waren und wir die gleiche Zuordnung vorgenommen haben. Der "neue" GF argumentiert er würde dieses Gesprächsgremium viel demokratischer führen und so sei es de facto als Gremium der Kopf des Betriebes. Wir wissen alle dass es anders läuft aber müssen halt ziemlich sicher auch Argumente finden die die Sicht des GF widerlegen bzw. unsere Sicht stärken - und zwar so, dass das auch einer gerichtlichen Überprüfung ständhält.
Als erstes Argument ließe sich anführen, dass das Gremium als solches bereits bei den letzten Wahlen bestanden hat und trotzdem nicht alle Teilnehmer als LA eingestuft wurden (frei nach "ham ma scho immer so gmacht - war immer scho so"). Ist es eurer Meinung nach für den WA ratsam erst mal "schwache" Argumente (siehe oben) anzugeben und sich die Trümpfe für später aufzuheben oder ist es eher so wie in einem Kü-verfahren, dass später nachgeschobene Argumente nicht zählen.
Danke für eure Meinungen